Appendice 2

Consultation 2009/89: Révision totale de l'ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) et l'ordonnance sur la signalisation routière (OSR) · 346 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 320Fedlex · Rapport sur les résultats

Schweiz Parkfelder für Fahrräder werden innerhalb einer Zone oftmals nur an bestimmten Orten

und in geringer Anzahl markiert. Dies würde dazu führen, dass das Abstellen von Velos ausserhalb verboten wäre. Schon das markieren einiger weniger Veloabstellplätze käme einem weitgehenden Parkverbot gleich. Wir beantragen daher eine Lockerung dieser Bestimmung für Velos: "1 (...) das gesamte Zonengebiet. Für Fahrräder gelten die

allgemeinen Parkierregeln gemäss Art. 64 E-StBV."

velosuiss Wie Pro Velo Schweiz.

e

VCS Wie Pro Velo Schweiz.

Stiftung Abs. 1: Diese Regelung erscheint uns, was die Fahrräder anbelangt, zu restriktiv. Schweiz Parkfelder für Fahrräder werden innerhalb einer Zone oftmals nur an bestimmten Orten Mobil und in geringer Anzahl markiert. Dies würde dazu führen, dass das Abstellen von Velos

ausserhalb verboten wäre und einem weitgehenden Parkverbot gleichkäme. Wir beantragen daher eine Lockerung dieser Bestimmung für Velos: "1 (...) das gesamte Zonengebiet. Für Fahrräder gelten die allgemeinen Parkierregeln gemäss Art. 64 E-

StBV."

Keine Stellungnahme / nicht betroffen ( 9 )

wovon Bund: 1 Kantone: 1 Übrige Stellen: 7

BAV,

VS,

sva FR,

asa, VöV, Centre Patronal, Schweizer Wanderwege, kf, VAE,