Rapport sur les résultats
Consultation 2013/104: Loi fédérale sur le centre pour la qualité dans l'assurance obligatoire des soins · 242 pages
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problematisch. Dem Bundesrat soll daher die Aufgabe übertragen werden, zur Verhinderung von Interessenskonflikten Ausführungsbestimmungen zu erlassen oder zumindest das vorgesehene Reglement zu genehmigen.
Dazu der Wortlaut des Artikels 15 pHHG „Drittmittel
1 Das Zentrum darf Mittel von dritter Seite entgegennehmen oder sich beschaffen, soweit dies mit seiner Unabhängigkeit und seinen Aufgaben und Zielen vereinbar ist.
2 Das Zentrum beschafft sich Drittmittel insbesondere durch:
a. Entgelte für gewerbliche Leistungen nach Artikel 22
b. Zuwendungen Dritter
3 Der Verwaltungsrat erlässt Vorschriften über die Verwaltung dieser Drittmittel und die Annahme von Zuwendungen Dritter.“
Auch im ‚Erläuternden Bericht’ zum Bundesgesetz über das Zentrum bleiben die Erläuterungen zu den Drittmitteln vage:
„Art. 15 Drittmittel
Es muss vermieden werden, dass die Unabhängigkeit des Zentrums oder die Zielerreichung und Aufgabenerfüllung durch die Entgegennahme von Drittmitteln (Einnahmen aus gewerblichen Leistungen und Zuwendungen Dritter auf Grund von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen oder auf Grund von Kooperationsverträgen) beeinträchtigt wird. (...)“1
Exkurs: Drittmittel in der Praxis Drittmittel sind nichts Neues. Man findet sie bereits im ‚Gesetz über die Universität Zürich’ vom 15. März 1998: „B. Mittel der Universität (...)
Paragraph 40. 1 Die finanzielle Unterstützung der Universität durch Dritte sowie die Erbringung von Dienstleistungen zu Gunsten Dritter dürfen die Freiheit von Forschung und Lehre nicht beeinträchtigen.“ Das tönt seriös. In der Praxis sieht es dann aber anders aus, wie die praktischen Erfahrungen mit Drittmitteln in vielen Ländern seit der Bolognareform an Universitäten und Fachhochschulen deutlich machen. Drittmittel stammen von privaten Geldgebern. Diese handeln in der Regel nicht aus altruistischen Motiven. So ‚DIE WELT’ vom 4.11.2012: „Private Geldgeber sind an den Universitäten er-
wünscht. Doch sie haben auch einen Nachteil: Sie bestimmen mit, woran geforscht wird. (...) Ist aber erst einmal ein externer Geldgeber an Bord – ob Unternehmen oder Stiftung
– stellt sich immer auch die Frage nach der wissenschaftlichen Unabhängigkeit. ‚Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“, heisst eine alte Volksweisheit.“ Es braucht wenig Phantasie, um sich konkret vorzustellen, was es bedeutet, wenn ‚DIE WELT’ schreibt: „Auch die Pharmaindustrie finanziert Universitätsstudien.“ Ähnlich leidvolle Erfahrungen mit Drittmitteln haben wir auch in der Schweiz. Unter anderem auch an der Universität Zürich, trotz dem oben zitierten Gesetz! Das hatte zur Folge, dass sich Wissenschaftler im Februar 2013 an die Öffentlichkeit wandten: ‚Zürcher Appell’ (‚Internationaler Appell für die Wahrung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit’) „Universitäten sind aus der Idee entstanden, der freien Forschung, Bildung und Lehre einen geschützten und nicht käuflichen Ort zu schaffen. Sie dienen dem Wohl der Gemeinschaft und werden auch von der Gemeinschaft getragen. Direkt verbunden mit dieser Gründungsidee ist das wissenschaftliche Ethos, das den besonderen Ort ‚Universität’ frei hält von politischen, ideologischen oder ökonomischen Verwertungsinteressen.“
Exkurs: Kooperationsverträge in der Praxis. Auch mit Kooperationsverträgen hat man in der Schweiz bereits zweifelhafte Erfahrungen gemacht. Dazu der ‚Zürcher Appell’: „Im April 2012 hat die Leitung der Universität Zürich unter Ausschluss der Öffentlichkeit einen Kooperationsvertrag mit den Spitzen der UBS (Union Bank of Switzerland) abgeschlossen. Es geht um Universitäts-Sponsoring durch die UBS in der Höhe von 100 Millionen Schweizer Franken und die Platzierung eines ‚UBS International Center of Economics in Society’ innerhalb des universitären Raumes. Weder der Citoyen noch die an der Universität Forschenden und Lehrenden sind dazu befragt worden. Der Vertrag zwischen der UZH und der UBS wurde im Frühjahr 2012 geheim abgeschlossen.“ Es handelt sich dabei – nota bene! – um dieselbe UBS die damals mit Milliarden aus der Bundeskasse ‚gerettet’ worden ist... - Überlegungen zu den Drittmitteln für das geplante Zentrum Bevor man sich mit der möglichen Herkunft von Drittmitteln für das Zentrum befasst, muss man den Zweck des Zentrums etwas genauer betrachten. Das Zentrum hat unter anderem die Aufgabe, die „strategischen Ziele des Bundesrates“ umzusetzen, wie sie in ‚Gesundheit 2020’2 festgelegt sind. Bereits im September 2013 hatte Bundesrat Berset „eine siebenköpfige Gruppe von Gesundheitsexperten eingesetzt (...) Sie soll garantieren, dass die Strategie ‚Gesundheit 2020’ auf eine innovative Weise umgesetzt