Annexe au rapport de consultation

Consultation 2014/12: Rapport sur l'évaluation de l'efficacité 2012-2015 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons · 105 pages

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Annexe au rapport rendant compte des résultats de la consultation du rapport sur l’évaluation de l’efficacité 2012–2015 de la péréquation financière entre la Confédération et les cantons

Tableau 4: Remarques à la question 2: Limite maximale des charges pour les cantons à fort potentiel de ressources

Participants Remarques

Groupe de cantons

Les cantons partagent l'avis du Conseil fédéral et rejettent l'instauration d'une Iimite supérieure par habitant ou d'une Iimite supérieure pour chaque canton.

Développement :

CdC A supposer que les disparités continuent d'augmenter, le potentiel de péréquation pourrait

diminuer ou les versements compensatoires supplémentaires devraient être supportés par les cantons à fort potentiel de ressources. Par ailleurs, tout plafond ne prend en compte ni le renchérissement ni une modification de Ia capacité financière. II convient donc de privilégier Ia fixation de Ia dotation par les Chambres fédérales à un plafonnement des charges.

Conférence des Oui. Une limite maximale renforcerait la responsabilité solidaire, ce qui est en contradiction cantons contribu- avec la demande des cantons contributeurs, conformément à la position 1 (taux de prélèveteurs à la RPT ment, réduction de la responsabilité solidaire).

Eine betragsmässige Obergrenze für den horizontalen Ressourcenausgleich wäre systemfremd, würde die Wirksamkeit dieses Ausgleichs beeinträchtigen und ist daher klar abzulehnen. Der Ressourcenausgleich berücksichtigt die Dynamik in der Ressourcenentwicklung. Groupe des can- Dieser Effekt ist für die Wirksamkeit zentral. Mit einer fixen Obergrenze würde die Dynamik tons à faible po- des Ausgleichs nach oben genau dort gebrochen, wo sie aufgrund von steigenden Disparitätentiel de res- ten dringend benötigt würde. Zudem würde sich die Ausgleichssumme insgesamt reduzieren sources oder sich der Nachteil der bestehenden Solidarhaftung unter den ressourcenstarken Kanto-

nen noch verschärfen.

Position: Eine betragsmässige Obergrenze für ressourcenstarke Kantone ist abzulehnen.

CGCA Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Cantons

Ja

Begründung: Der Kanton Zürich teilt die Meinung des Bundesrates, wonach auf die Einfüh-ZH rung einer Belastungsobergrenze zu verzichten ist. Die Solidarhaftung würde durch die Ein-

führung einer Belastungsobergrenze verstärkt, da die entstehenden Ausfälle durch die übrigen ressourcenstarken Kantone zu kompensieren wären

Der Regierungsrat lehnt das Anliegen der ressourcenstarken Kantone ab, eine Belastungsobergrenze beim Ressourcenausgleich festzulegen. Diese würde zu einem erheblichen Systembruch führen. Die im Wirksamkeitsbericht dargestellten Entwicklungen zeigen, dass die Ausgleichszahlungen der ressourcenstarken Kantone seit dem Jahr 2008 zwar zugenommen BE haben, dies jedoch nur, weil sich auch die Ressourcenpotenziale entsprechend verbessert

haben. Werden die Ausgleichszahlungen ins Verhältnis zum Überschuss- Ressourcenpotenzial gesetzt, kann keine Zunahme festgesellt werden. Mit anderen Worten: Die höheren Ausgleichszahlungen stehen auch in direkter Relation zum Ressourcenpotenzial der ressourcenstarken Kantone; sie sind vom System her logisch und auch gewollt.

LU Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Ja, wir teilen die Auffassung des Bundesrats und lehnen eine Belastungsobergrenze für ressourcenstarke Kantone klar ab.

UR

Begründung:

Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Die Solidarhaftung würde durch eine individuelle Obergrenze verschärft werden. Dies würde dem Anliegen des Alternativmodells gemäss Ziffer 3.3 widersprechen. Wenn die Lösungsansätze von individuellen Obergrenzen allerdings sicherstellen können, dass die von der Obergrenze nicht betroffenen ressourcenstarken Kantone nicht für die ausfallenden Zahlungen SZ

aufzukommen haben, wird vom Kanton Schwyz zusätzlich zum Antrag gemäss Ziffer 3.3 eine Belastungsobergrenze wie bspw. die Forderung der Motion 14.3203 von Ständerat Eder „Begrenzung der NFA-Einzahlungen durch eine Mindestgarantie an den Kantonsanteilen an der Bundessteuer“ unterstützt.

OW Identisch mit Stellungnahme der ressourcenschwachen Kantone

Ja. Die Solidarhaftung würde durch eine individuelle Obergrenze verschärft. Eine Verschär-NW

fung lehnen wir ab.

Eine betragsmässige Obergrenze für den horizontalen Ressourcenausgleich wäre systemfremd, würde die Wirksamkeit dieses Ausgleichs beeinträchtigen und ist daher klar abzu-GL

lehnen. Mit einer fixen Obergrenze würde die Dynamik des Ausgleichs nach oben genau dort gebrochen, wo sie aufgrund von steigenden Disparitäten dringend benötigt würde. Zudem