Rapport sur les résultats
Consultation 2014/85: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) et l'ordonnance sur les prestations dans l'assurance obligatoire des soins en cas de maladie (OPAS) · 147 pages
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festgehalten wird, dann werden alle im entsprechenden Zeitpunkt fälligen Produkte
überprüft. Bei erst kürzlich überprüften Produkten wird sich in den meisten Fällen keine
Änderung ergeben. Aus Gründen der Rechtsgleichheit und der Vergleichbarkeit könnte
aber im Fall einer nicht erfolgten Anpassung für neue Produkte erhöhte Preisentscheide
die Folge sein.
Sowohl das Vorziehen des Referenztermins wie auch der Übergang zu Gruppenüber- scienceinprüfungen werden abgelehnt. Die Begründungen dazu finden sich in der Einleitung so- dustries wie in den Ausführungen zu Art. 65d Abs. 1 KVV. Art. 34d sowie Art. 34e Abs. 1 und
Abs. 2 lit. a KLV sind entsprechend anzupassen.
Vorschlag: Schweizeri-
scher Ver-Abs. 1: Das BAG führt die Überprüfung der Fabrikabgabepreise der Originalpräparate band für nach Artikel 65d Absatz 1 KVV einmal pro Kalenderjahr durch. Es überprüft dabei je-
kompleweils die Fabrikabgabepreise derjenigen Originalpräparate, die in absteigender Reihen-
folge bis zum Jahr 1955 im Abstand von drei Jahren in die Spezialitätenliste aufge- mentärmenommen wurden. dizinische
Heilmittel Begründung: SVKH
Abs. 1: Die therapeutischen Gruppen werden abgelehnt. Dieser Quervergleich wird den
spezifischen therapeutischen Möglichkeiten von KPA nicht gerecht. Das bisherige Sys-
tem der Überprüfung nach Aufnahmejahr ist beizubehalten (vgl. den Kommentar zu Art.
65d KVV).
Abs. 2: Keine Bemerkungen.
Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu Art. 65d KVV und Art. 65b KVV. vips
2.4.7 Bemerkungen zu Artikel 34e KLV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Kantone
Eventualantrag 11: Art. 34e Abs. 3 KLV: Anpassen: Die Toleranzmarge nach Art. 65d ZG
Abs. 4 KVV beträgt 5 Prozent.
Zu Eventualantrag 11: Im oben zitierten Brief von Bundesrat Berset wird festgehalten
«In seiner Antwort hat er (der Bundesrat, a.d.V.) aufgezeigt, dass bereits Massnahmen
beschlossen wurden, welche die Rahmenbedingungen für die Forschenden deutlich
verbessert und andere Massnahmen in Revision begriffen sind, welche die Stärkung
des Standorts Schweiz für Forschung, Entwicklung und Produktion der biomedizini-
schen Industrie sicherstellen. Auch die am 21. März 2012 vom Bundesrat beschlosse-
nen Massnahmen tragen diesem Anliegen Rechnung. Durch die Anhebung der Tole-
ranzmarge bei der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre von 3% auf
5% (…).» Nun sollen die Massnahmen bereits wieder rückgängig gemacht und mit wei-
teren Verschärfungsmassnahmen gekoppelt werden. Ein solches Vorgehen wider-
spricht nicht nur der bundesrätlichen Antwort, sondern gefährdet auch das hohe Gut der
Verlässlichkeit politischen Handelns.
Politische Parteien
L’alinéa 3 fixant la marge de tolérance à 3% pourrait être biffé. SPS
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
In Absatz 3 sprechen wir uns klar gegen die Senkung der Toleranzmarge auf 3 Prozent SGV aus. Abs. 5 ist ersatzlos zu streichen. Der Logik des Auslandpreisvergleichs folgend
muss ein Fabrikabgabepreis, der in der Schweiz unter dem Durchschnitt der Referenz-
länder liegt, konsequent zu einer Preiserhöhung führen.