Rapport sur les résultats

Consultation 2014/85: Révision partielle de l'ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) et l'ordonnance sur les prestations dans l'assurance obligatoire des soins en cas de maladie (OPAS) · 147 pages

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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori

telerstattung" umfassend konzeptionell anzugehen und im Lichte der diversen, miteinander zusammenhängenden Herausforderungen ein nachhaltiges Konzept zu erarbeiten und umzusetzen, das Effizienz, Stabilität, Transparenz und Rechtssicherheit schafft

- vor allem für die betroffenen Patientinnen und Patienten, aber auch für alle anderen involvierten Akteure des schweizerischen Gesundheitswesens.

Hierzu gehören neben den Fragen rund um Zulassungsverfahren (Operationalisierung der Zulassungskriterien, Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe), Erhöhung des Marktanteils von Generika und Preisbildung mit Fabrikabgabepreis und Abgeltung an Grossisten und Apotheken sowie selbstdispensierende Ärzte auch zahlreiche Sonderthemen wie Umgang mit den Herausforderungen rund um die personalisierte Medizin, Revision von Art. 71 a und b der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz (Anwendung von nicht zugelassenen Medikamenten, sog. "Off label use"), die Behandlung von seltenen Krankheiten (Orphan diseases) usw.

ad 2. Kriterien zur Bestimmung des innovativen Wertes eines Medikamentes

Dem Kommentar zur geplanten Revision ist auf Seite 8 ("Berücksichtigung der Kosten für Forschung und Entwicklung, Innovationszuschlag") folgendes zu entnehmen: "Die Höhe des Innovationszuschlages ist abhängig vom therapeutischen Fortschritt, d.h. vom Nutzen eines Arzneimittels für die medizinische Behandlung. Der Innovationszuschlag verdeutlicht den Mehrnutzen eines Arzneimittels gegenüber einem anderen, bereits auf der SL aufgeführten Arzneimittel. Das BAG legt im Handbuch betreffend die SL Nutzenkategorien und die Kriterien zur Bestimmung der Höhe des Innovationzuschlages fest." Inhaltlich ist dem im Grundsatz nicht zu widersprechen. Zu bemängeln ist allerdings,

dass weder Kommentar noch Verordnungsentwurf Informationen enthalten, wie die Kriterien zur Festlegung des Innovationszuschlages künftig aussehen sollen. Die Verschiebung in das Handbuch zur SL ist somit sowohl in zeitlicher als auch in hierarchischer Hinsicht äusserst heikel: Wie Erfahrungen zeigen, hinkt das Handbuch SL vom Aktualisierungsgrad her nicht selten deutlich hinter dem aktuellen Stand der Gesetzes und Verordnungsgebung her. Als Beispiel kann auf Abschnitt B.2.5 Handbuch verwiesen werden, der betreffend Gebühren für die Neuaufnahme von Generika auf Art. 38 Abs. I KLV verweist. Diese Bestimmung ist aber mit Änderung vom 8. Mai 2013 aufgehoben worden. Zum anderen ist das Handbuch lediglich als Erlassform niedriger Stufe zu qualifizieren, auf dessen Inhalt die Rechtsunterworfenen keinerlei Einfluss haben und dessen inhaltliche Anpassungen nicht mit einer Anhörung respektive der Gewährung rechtlichen Gehörs verbunden sind.

ad 3. Preise / Marktanteil Generika

Es ist offensichtlich, dass die Marktdurchdringung mit Generika durch blosse Preissenkungen nicht erreicht wird. Das Gegenteil könnte der Fall sein, da die abgebenden Apotheker und Ärzte trotz LOA und TARMED auch über einen Prozentanteil am Fabrikabgabepreis abgegolten werden. Somit muss die Abgeltung der abgebenden Stellen soweit als möglich vom Fabrikabgabepreis losgelöst werden und es müssen mehr Positivanreize zur effizienzfördernden Ausgestaltung der Prozesse und Abläufe geschaffen werden.

Das muss über Anpassungen der Anreize via Vertriebsanteil und eine zumindest teilweise Loslösung vom FAP korrigiert werden und könnte - in Anlehnung an die Regelung in den Niederlanden - dadurch erreicht werden, dass die abgebende Stelle am Substitutionsertrag, also an der durch die Substitution erreichten Einsparung, beteiligt wird. Ferner müsste die massive Abskalierung der Fixmarge bei einem Preis unter CHF 15.- gedämpft werden.

Zusammenfassend ersuchen wir Sie deshalb, die vorgelegten Verordnungsänderungen zu annullieren und die umgehende Erarbeitung eines umfassenden Konzeptes zum Thema Medikamente in die Wege zu leiten, wobei nicht nur reinen Aspekten rund um