Rapport compilation
Consultation 2017/62: Modification de l'annexe 1 de l'ordonnance sur l'assurance-accidents (OLAA) · 15 pages
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solcher berufsbedingten Erkrankungen in der Landwirtschaft, aber auch in anderen Berufsfeldern mit schweren körperlichen Belastungen zu konservativ gehandhabt wird und die finanziellen Auswirkungen bei der Behandlung solcher arbeitsplatzassoziierten Erkrankungen des Bewegungsapparates mangels BK-Anerkennungskriterien allzu oft nicht nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden.
Wir beantragen deshalb, unter Bst. a. folgenden neuen Anerkennungspunkt aufzunehmen:
a. Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen
NEU: Arbeitsplatzassoziierte, durch schwere körperliche Belastungen verursachte Erkrankungen des Bewegungsapparates
Anmerkungen:
- Es ist uns bewusst, dass zu diesem neuen Punkt weitere Anerkennungsmerkmale als BK erforderlich sind. Es ist aber u. E. erforderlich, dass solche Erkrankungen leichter als es der heutigen Praxis entspricht als BK anerkannt und entschädigt werden können, um damit (schrittweise) eine volkswirtschaftlich relevante Kostenwahrheit nach dem Verursacherprinzip herbeizuführen.
- Im Vordergrund einer erleichterten Anerkennung als Berufskrankheit sollen u. E. vor allem Erkrankungen des Bewegungsapparates stehen,
wenn sie durch bekanntlich schwere körperliche Belastungen verursacht worden sind.
- Eine erleichterte BK-Anerkennung von Erkrankungen des Bewegungsapparates durch berufsbedingte schwere körperliche Beanspruchungen führt auch zu einem erweiterten Bedürfnis an Präventionsarbeit. Sowohl in der Landwirtschaft als auch in anderen Berufsfeldern besteht u. E. ein hoher Nachholbedarf.
2. Andere arbeitsbedingte Erkrankungen durch Stoffe und Substanzen
Der Umgang mit gesundheitsschädigenden, bioaktiven Substanzen und Allergenen gehören zum Berufsalltag der Landwirtschaft. Zu Sensibilisierung neigende Arbeitnehmende erkranken im Umfeld solcher Stoffe leichter.
Auch dieses Kapitel soll mit einer Aktualisierung des Anhangs 1 UVV die Voraussetzungen für eine ursachengerechte Anerkennungspraxis schaffen, welche die Gefährdungen aus dem landwirtschaftlichen Umfeld berücksichtigen.
Wir beantragen deshalb, unter Bst. b. nachfolgende Anpassung bei den durch das BAG geänderten Angaben zu den Arbeiten unter ‘Erkrankung der Atmungsorgane’ vorzunehmen, insbesondere soll der Begriff ‘Futtermittel’ eingefügt und mit Beispielen erläutert werden:
Arbeiten unter Erkrankungen der Atmungsorgane:
Änderungsvorschlag BAG:
Arbeiten in Stäuben von Baumwolle,
Hanf, Flachs, Getreide und deren
Mehle, Enzymen, Schimmelpilzen
und in anderen organischen Stäuben
Ergänzter Änderungsvorschlag BUL/agriss:
Arbeiten in gesundheitsschädigenden,
allergisierenden, organischen Feinstäuben,
wie Pilzsporen, Stäuben von Baumwolle, Hanf, Flachs,
Getreide und Futtermitteln (inkl. Stroh,
Dürrfutter und dergleichen) sowie deren
Mehle, Enzyme und Schimmelpilze
3. Änderungen in der Liste der schädigenden Stoffe
Mit der weiteren Änderung bzw. Aktualisierung der Stoffliste, die das BAG vorschlägt, sind wir einverstanden und haben keine zusätzlichen Bemerkungen.