Rapport compilation
Consultation 2017/62: Modification de l'annexe 1 de l'ordonnance sur l'assurance-accidents (OLAA) · 15 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 13Fedlex · Rapport sur les résultats
Die GDK ist mit den vorgeschlagenen Anpassungen zu Anhang 1 einverstanden GDK und hat somit keine Änderungsanträge vorzubringen.
Gerne teilen wir Ihnen hiermit mit, dass wir die Unterlagen geprüft haben und IG Übrige Ihnen mitteilen können, dass wir hierzu keine Bemerkungen haben.
Gerne teilen wir Ihnen hiermit mit, dass wir die Unterlagen geprüft haben und Santésuisse Ihnen mitteilen können, dass wir hierzu keine Bemerkungen haben.
Grundlage für diese Liste ist die Bestimmung in Art. 9,1 UVG, nach der der Bun- SGARM desrat eine Liste dieser Stoffe und Arbeiten sowie der arbeitsbedingten Erkran-
kungen erstellt. Diese Liste hat nicht den Zweck, abschliessend alle Stoffe und
Einwirkungen aufzulisten, die Berufskrankheiten verursachen können sondern
erleichtert im Beurteilungsverfahren der Unfallversicherung die Beweisführung
im Sinne des Kausalzusammenhangs. Sie dient daher primär versicherungsju-
ristischen Zwecken, indem sie den begutachtenden Arbeitsmedizinern erlaubt
Expositionen mit bestimmten Stoffen und Einwirkungen, oder Arbeiten an sich,
mit den erhobenen Gesundheitsstörungen und Krankheitssymptomen in Bezie-
hung zu setzen und den Kausalzusammenhang zu bewerten.
Für die in der Liste aufgeführten Stoffe ist auf der Grundlage wissenschaftlicher
Methoden hinreichend sicher bewiesen, dass sie besonders und selektiver als
andere Einwirkungen in der Lage sind, bestimmte Störungen der menschlichen
Gesundheit zu verursachen. Daher stellt das UVG bei Bestätigung der Einwir-
kung der gelisteten Faktoren niedrigere Anforderungen an den Kausalitätsanteil
als bei anderen Einwirkungen, bei denen der Nachweis einer spezifischen Wir-
kung oder einer spezifisch arbeitsbedingten Entstehung weniger evident ist.
Der Fortschritt der toxikologischen und arbeitsmedizinischen Erkenntnisse sollte
von Zeit zu Zeit in den Inhalt dieser Liste einfliessen. Wir begrüssen es daher,
dass sich der Bundesrat nun nach über 10 Jahren dazu entschlossen hat, neue
Stoffe und Erkrankungen in die Liste aufzunehmen und andere Einwirkungen
konkreter zu fassen. Mit den jetzt vorliegenden Vorschlägen sind wir samt und
sonders einverstanden, sie wurden grösstenteils auch von Mitgliedern der
SGARM in ihren jeweiligen beruflichen Tätigkeitsbereichen erarbeitet und der
Behörde zur Kenntnis gebracht.
Wir unterstützen eine zurückhaltende Anpassung der Liste in nicht zu kurzen
Abständen. Von eine Aufführung eines einwirkenden Stoffes oder einer Krank-
heit in der Liste geht für Nicht-Fachkundige eine enorme Signalwirkung aus mit
der Gefahr, dass falsche oder unrealistische Erwartungen geschürt werden. Wir
begrüssen in diesem Zusammenhang aber ausdrücklich den in Aussicht ge-
nommenen Klärungsprozess, inwieweit gewisse psychische Gesundheitsstörun-
gen in Zukunft in die Liste aufgenommen werden könnten.
Die FMH ist mit der Anpassung von Anhang 1 (Liste der Berufskrankheiten) ein- FMH verstanden und dankt an dieser Stelle für die gemeinsame Sitzung mit dem BAG
und den Stakeholdern vom 04. April 2017. Die anlässlich dieser Sitzung bespro-
chen Punkte sind in die Anpassung von Anhang 1 eingeflossen.
Ebenfalls begrüsst die FMH die Einsetzung der BAG-Arbeitsgruppe „berufsbe-
dingte psychische Gesundheitsstörungen im UVG“. Die FMH hat ihre aktive
Teilnahme an dieser zentralen Arbeitsgruppe bereits bestätigt.
H+ Die Spitäler der Schweiz ist der nationale Verband der öffentlichen und priva- H+ ten schweizerischen Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen. Uns sind 236 Spi-
täler, Kliniken und Pflegeinstitutionen als Aktivmitglieder an 369 Standorten so-
wie über 170 Verbände, Behörden, Institutionen, Firmen und Einzelpersonen als
Partnerschaftsmitglieder angeschlossen.
Unsere Antwort beruht auf einer Mitgliederumfrage.
H+ befürwortet die Änderungen der Verordnung und hat dazu keine Anpas-
sungswünsche.
Der Schweizerische Podologen-Verband SPV ist der Berufs- und Fachverband Schweizerischer der Podologinnen und Podologen und zählt über 700 Mitglieder. Er vertritt die In- Podologen-