Rapport sur les résultats
Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages
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Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1
Annexe 4 : Prises de position détaillées des acteurs dans le cadre de la consultation et après les entretiens
Sont présentés ci-après, pour chaque question :
- Une sélection non exhaustive d’extraits pertinents des prises de position. Pour éviter autant que possible les redondances, certaines prises de position analogues ont été regroupées.
Les commentaires de réponses vides ne sont pas repris.
Résultat de la consultation : Citations choisies des acteurs sur les différentes questions1
Question 1 : Orientation générale
Êtes-vous d’accord avec l’orientation générale du projet visant à réglementer le thème des données sur la mobilité dans une nouvelle loi supramodale dont le contenu principal porte sur une infrastructure étatique de données sur la mobilité, afin de contribuer à un système de mobilité efficient ? (cf. art. 1 de la loi et ch. 1.2.1 du rapport explicatif)?
Cantons : Oui
BPUK/KöV, LU, OW, UR: Wir sind mit der Stossrichtung einverstanden, haben aber einige grundsätzliche Bedenken zur Vorlage, die Sie bitte dem beiliegenden Schreiben der BPUK/KöV entnehmen. Aus dem Begleitschreiben: Die Vorlage befasst sich mit Daten als Bestandteil eines effizienten Mobilitätssystems. Wir teilen die Einschätzung des Bundes, dass Mobilitätsdaten (insbesondere in dichten Räumen bzw. Räumen mit hohen Mobilitätsbedürfnissen) einen wichtigen Beitrag zu einem funktionierenden Mobilitätssystem leisten können. Dementsprechend begrüssen wir es, dass der Bund sich vertieft mit der Thematik befasst. Bezüglich des vorliegenden Gesetzesentwurfs haben wir einige grundsätzliche Anmerkungen mit hoher politischer Relevanz, die wir in diesem Schreiben darlegen möchten. Für unsere detaillierten fachlichen Rückmeldungen verweisen wir auf den beiliegenden Fragebogen zur Vernehmlassung.
AR: Mobilitätsangebote gezielter planen. Durch das Bereitstellen einer entsprechenden Dateninfrastruktur durch den Bund wird die Gleichbehandlung aller Nutzinnen und Nutzer sichergestellt, die Abhängigkeit von privaten Anbietern reduziert und die Innovation über die freie Verwendung der Daten gleichwohl gefördert. Die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung können sehr individuell befriedigt werden.
Auch die Bedürfnisse der Kantone und Gemeinden zur direkten Steuerung der Mobilität auf ihren Netzen werden mit der Mobilitätsdateninfrastruktur abgeholt. Die Koordination zwischen den drei Staatsebenen aber auch mit öffentlichen und privaten Unternehmen wird vereinfacht.
BE: Der Regierungsrat des Kantons Bern ist mit der Stossrichtung der Vorlage einverstanden. Als Beitrag für ein effizientes Mobilitätssystem soll die Thematik der Mobilitätsdaten in einem neuen verkehrsträgerübergreifenden Gesetz mit dem Hauptinhalt einer staatlichen Mobilitätsdateninfrastruktur geregelt werden. Wie bereits in der Stellungnahme des Kantons Bern vom 13. März 2019 zur Vernehmlassung des Bundes zu den multimodalen Mobilitätsdienstleistungen festgehalten, ist es wünschenswert, dass die Entwicklungen und Möglichkeiten, die sich im Zuge der Digitalisierung bei der Mobilität abzeichnen, auf Gesetzesebene verankert werden. Nebst einer nationalen Lösung ist ferner
1 Les avis des acteurs sont reproduits dans leur langue originale 120/276 BAV-D-318B3401/238