Rapport sur les résultats

Consultation 2011/60: Révision partielle de l'Ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal) · 32 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 8Fedlex · Rapport sur les résultats

Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) Ordonnance sur l'assurance-maladie (OAMal)

Art. 105b et ss

Generell / En général

Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Modification Déci-

Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs sion

Wir begrüssen die vorgeschlagenen Regelungen im AR Grundsatz und verweisen bezüglich Änderungen sowie

Ergänzungen auf die Stellungnahme der GDK, welche wir vollumfänglich unterstützen.

Nous relevons avec satisfaction que les principales FR, VS, propositions de la CDS ont permis d'aboutir à une GE solution de compromis acceptable.

Wir unterstützen die Stellungnahme der GDK, die wir zum GR integrierten Bestandteil unserer Stellungnahme erklären.

Wir bedauern, dass der Entwurf zur Änderung der KVV in den Vollzug der Art. 64a und 65 massgebenden Punkten

(Datenaustausch, Definition der wesentlichen

Änderungen) keine materielle Regelung, sondern lediglich eine Delegation der Regelungsbefugnis an das EDI

enthält.

Für den Datenaustausch ist vom EDI unbedingt die

Plattform Sedex vorzugeben.

Wir schliessen der Vernehmlassung der GDK an. SH Wir stellen fest, dass die Eingabe der GDK den TG Vollzugsfragen, die sich für die Kantone und Versicherer

stellen, Rechnung trägt, und bitten Sie, die

entsprechenden Anträge zu berücksichtigen.

Der Entwurf zielt grundsätzlich in die richtige Richtung. sas Mit Bedauern haben wir festgestellt, dass die

Bemerkungen, die wir im Rahmen der Ämterkonsultation

eingebracht haben, kaum in den Verordnungsentwurf

eingeflossen sind. Wir weisen nochmals mit Nachdruck

darauf hin, dass für eine reibungslose Umsetzung in der

Verordnung wesentlich mehr geregelt werden muss. U.a.

müssen zwingend zusätzlich folgende Punkte geregelt

werden:

 Die kantonale Zuständigkeit (u.a. auch bei

Wohnsitzwechsel) und die Mitwirkungspflichten

der Kantone

 Abschliessende Aufzählung der Daten, welche

schweizweit einheitlich an die Kantone übermittelt werden müssen

 Art und Umfang der Durchführung der Revision

(inkl. gesetzliche Grundlage für

Dateneinsichtsrecht) sowie Bedeutung des

Revisionsberichts

 Ablauf und Wirkung des Leistungsaufschubs