Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine
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Abs. 8: Einen prospektiven Einbezug des TQV für ein Arzneimittel lehnen wir ab. Eine
rechtlich durchsetzbare Verfügung muss sich auf der Zulassungsinhaberin bekannte
Sachverhalte und Vergleichspreise abstützen. Der Stichtag für den TQV muss wie beim
APV der 1. April sein.
2.3.5 Bemerkungen zu Artikel 65e KVV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Kantone
Eventualantrag 6: Art. 65e Abs. 2 KVV: Streichen. ZG
Zu Eventualantrag 6: Es ist nicht einsichtig, weshalb die Wirtschaftlichkeitsprüfung aus-
schliesslich anhand des Auslandpreisvergleichs erfolgt. Damit setzt man bei den for-
schenden Unternehmen das Signal, wonach sich Innovation nicht lohnt. Die Schweiz
will und muss aber in erster Linie ein Forschungsstandort sein. Darüber hinaus wird mit
dieser Preisüberprüfung ein Stück Autonomie aufgegeben, indem man die ausländi-
schen Regulierungen importiert. Schliesslich gilt es zu bedenken, wie in Zukunft die
Preise zustande kommen, wenn alle Länder nur auf den ausländischen Preisvergleich
abstellen.
Politische Parteien
A l’instar des autres réexamens, le PS ne voit aucune raison de ne pas procéder égale- SPS ment à une CT dans le cadre de l’évaluation du caractère économique du médicament.
Il demande donc de modifier l’alinéa 2 comme suit :
2 Le caractère économique est évalué sur la base de la comparaison avec les prix prati-
qués à l’étranger et de la comparaison avec le prix et l’efficacité d’autres médicaments
Organisationen des Gesundheitswesens
Vorschlag: Curafutura
Abs. 1: Das BAG überprüft Originalpräparate unmittelbar nach Ablauf des Patentschut-
zes daraufhin, ob sie die Aufnahmebedingungen noch erfüllen. Die Zulassungsinhaberin
belegt die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit auf diesen Zeit-
punkt. Verfahrenspatente werden bei der Überprüfung nicht berücksichtigt.
Abs. 3: Streichen.
Vorschlag: Helsana
Abs. 1: Das BAG überprüft Originalpräparate unmittelbar nach Ablauf des Patentschut-
zes daraufhin, ob sie die Aufnahmebedingungen noch erfüllen. Die Zulassungsinhaberin
belegt die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit auf diesen Zeit-
punkt. Verfahrenspatente werden bei der Überprüfung nicht berücksichtigt.
Abs. 3: streichen.
Begründung:
Ad 1: Hier ist sicherzustellen, dass die Zweckmässigkeit der Packungen des Originals
überprüft wird. Packungen können Hemmnisse des Wettbewerbs darstellen, wenn
dadurch die Zugangshürde für ein Generikum erhöht wird.
Ad 3: Forschung und Entwicklung sind für die Preisdiskussion nicht relevant.
Vorschlag: santésuisse