Rapporto sui risultati

Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine

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können analog der zu verwendenden Wechselkurse auf der Webseite des BAGs publi-

ziert werden. Das gleiche gilt für gesetzlich festgelegte Rabatte. Es ist nicht einzusehen

warum in Deutschland nur 6% Rabatt abgezogen werden, wenn der insgesamt gesetz-

lich festgelegte Rabatt 2014 7% beträgt. Auch zeitlich befristete Rabatte sind gesetzlich

verordnete Rabatte wie z.B. in Deutschland. Wenn in einem Land bei einem spezifi-

schen Produkt kein Zwischenhandel stattfindet, dann übernimmt der Hersteller die

Funktion des Grosshandels. Die entsprechenden Handelskosten fallen beim Hersteller

in Form von internen Gestehungskosten an und sind abzuziehen, da sonst die Fabri-

kabgabepreise nicht vergleichbar sind.

Vorschlag: Interpha-

rma Abs. 1 lit. d und e streichen.

Abs. 3: Vom deutschen Fabrikabgabepreis wird beim Auslandpreisvergleich der in

Deutschland gesetzlich vorgesehene Herstellerrabatt von 6 Prozent abgezogen, sofern

er zur Anwendung gelangt.

Begründung:

Lit. d und e von Art. 34b Abs. 1 KVV sind zu streichen, da weder Belgien noch Finnland

als Referenzländer in Frage kommen.

Abs. 3 ist wie folgt zu ergänzen: "Vom deutschen Fabrikabgabepreis wird beim Ausland-

preisvergleich der in Deutschland gesetzlich vorgesehene Herstellerrabatt von 6 Pro-

zent abgezogen, sofern er zur Anwendung gelangt." Vgl. hierzu die Ausführungen zu

Art. 65b Abs. 4 KVV.

Abs. 1: Die vom Departement angegebenen Margen entsprechen nicht den Angaben phardes Europäischen Grosshandelsverband GIRP. Die vom BAG in Auftrag gegebene Stu- malog.ch die zur Feststellung der durchschnittlichen Grosshandelsmargen ist uns nicht bekannt

und gemäss unseren Informationen dessen Resultate falsch.

DK : Die Marge des Grosshandelswird aufgrund der erbrachten Leistung zwischen

Herstellern und Grossisten verhandelt. Dies sowohl für Rx wie OTC.

UK : Die Spanne wird in einer Abmachung zwischen Hersteller und Grosshändler frei

geregelt. 90% der Distribution von RX Produkten wird mit DTP (direct to pharmacy)

oder RWA (reduced wholesale arrangements) abgedeckt. Die 12,5 % Spanne die vom

BAG in Abzug gebracht wird entspricht keiner Realität und ist strukturell obsolet.

NL : Nicht reglementierter Markt. Die Spanne wird verhandelt.

Fi : Strukturell völlig verschiedener Markt : Single Channel Vertrieb; die Spanne wird

in einer Abmachung zwischen Hersteller und Grossisten verhandelt.

S : Reglementierter Markt : 3 % Spanne AEP, höhere Marge für billige Produkte.

Abs. 3: Diese Regelung kann nicht ohne weiteres übernommen werden, denn einerseits

ist sie nicht für alle Produkte gültig und, anderseits zeitlich beschränkt.

Vorschlag: santésuisse

1 Vom Apothekeneinstandspreis oder vom Publikumspreis werden beim Auslandpreis-

vergleich die üblichen Grosshandelsmargen gemäss Artikel 65b Absatz 3 KVV abgezo-

gen. Das BAG veröffentlicht die geltenden Grosshandelsmargen zusammen mit den

Wechselkursen.

2 Kann die Zulassungsinhaberin nachweisen, dass in einem Referenzland kein Zwi-

schenhandel stattfindet, so wird die Grosshandelsmarge zu 80% abgezogen. In Fällen,