Rapporto sui risultati
Consultazione 2014/85: Revisione parziale dell'Ordinanza sull'assicurazione malattie (OAMal) e dell'Ordinanza sulle prestazioni dell'assicurazione obbligatoria delle cure medico-sanitarie (OPre) · 148 pagine
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Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Der Bericht der GPK-S hat die Abstandsregel bei den Generika als nicht konform mit
dem Wirtschaftlichkeits-Kriterium beurteilt. Aus diesem Grund soll eine neue gesetzliche
Lösung mit mehr Wettbewerb im patentabgelaufenen Bereich mittels eines Festbetrags-
systems durch das BAG vorbereitet werden. Bezüglich des Marktvolumens sollten auch
die tatsächlichen Ausgaben der Krankenversicherer im Rahmen der OKP verwendet
werden können.
Vorschlag: santésuisse
4 Das Schweizer Marktvolumen pro Jahr nach Absatz 2 bemisst sich auf der Basis des
Fabrikabgabepreises des Originalpräparates und von dessen Co-Marketing-Arzneimittel
und muss sämtliche Handelsformen desselben Wirkstoffes umfassen. Das BAG kann
bei einem Gesuch um Aufnahme eines Generikums in die Spezialitätenliste von der Zu-
lassungsinhaberin die Meldung des Schweizer Marktvolumens verlangen. Das Marktvo-
lumen muss gestützt auf Umsatzerhebungen eines unabhängigen Instituts oder über die
reellen Ausgaben im Rahmen der Pflichtleistungen in der obligatorischen Krankenversi-
cherung erfasst werden.
Begründung:
Der Bericht der GPK‐S hat die Abstandsregel bei den Generika als nicht konform mit
dem Wirtschaftlichkeitskriterium beurteilt. Aus diesem Grund soll eine neue gesetzliche
Lösung mit mehr Wettbewerb im patentabgelaufenen Bereich mittels eines Festbetrags-
systems durch das BAG vorbereitet werden. Bezüglich des Marktvolumens sollten auch
die tatsächlichen Ausgaben der Krankenversicherer im Rahmen der OKP verwendet
werden können. Bei einer Erhebung über ein unabhängiges Institut besteht das Risiko
einer nicht vollständigen Abdeckung der Marktverhältnisse (z.B. Unterschätzung des
spitalambulanten Bereiches).
Zu Art. 65c Abs. 4: Die Berücksichtigung sämtlicher Handelsformen eines Wirkstoffs pharwirkt eventuell als Bestrafung für Hersteller, die sich bemühen, ein breites Sortiment an maSuisse Formen anzubieten. Die allfällige negative Wirkung dieser Norm auf die momentan noch
gute qualitative Versorgung der Schweiz ist vorgängig zu prüfen.
2.3.4 Bemerkungen zu Artikel 65d KVV Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs Osservazioni, critiche, suggerimenti, proposte Autori
Kantone
65d OAMal, par l'introduction d'une lettre f "un examen pour cause d'un nouvel effet in- NE désirable nécessite une surveillance médicale accrue"
65d OAMal : introduire une lettre f " l'occurrence d'un nouvel effet indésirable nécessi- VD tant une surveillance médicale accrue "
En outre, concernant l'art 65d, alinéa 1, deuxième phrase, du projet modifiant I'OAMal,
nous considérons que les trois ensembles de médicaments mentionnés devraient être
explicités.
Eventualantrag 4: Art. 65d Abs. 1 Satz 2 und 3 KVV: Streichen. ZG
Zu Eventualantrag 4: Insbesondere die Gruppenüberprüfung untergräbt die Wirtschaft-
lichkeit und den Innovationsschutz. Beim Preisvergleich auf Basis von Wirkstoff- oder
anderen Gruppen werden die relevanten Unterschiede zwischen den Medikamenten