Rapporto esplicativo
Consultazione 2015/72: Revisione delle ordinanze sulla protezione dei biotopi e delle zone palustri di importanza nazionale · 11 pagine
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Eine Flächenzunahme ohne eigentliche materielle Veränderung ergibt sich aus der Umwandlung von Wanderobjekten in ortsfeste Objekte (Amphibienlaichgebiete). Die Wanderobjekte sind bisher im Bundesinventar als Punkte notiert und weisen keine Fläche auf. Werden sie aus dem bestehenden Anhang 2 in den Anhang 1 der ortsfesten Objekte überführt, erhalten sie wie alle anderen Objekte einen Objektperimeter und somit eine definierte Flächengrösse.
Die restliche Flächenzunahme resultiert aus der Übernahme der kantonalen Detailkartierungen, die im Rahmen der Umsetzung der Bundesinventare durch die Kantone oder durch anderweitige kantonale Schutzlegungen entstanden sind. Die Mehrheit dieser Flächen sind also bereits in ordentlichen Verfahren geprüft und festgelegt worden.
Betrachtet man die Flächenvergrösserung der Bundesinventare unter dem Gesichtspunkt der betroffenen Landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN), ist man auf Schätzungen angewiesen, da die genaue Lage der LN nicht digital vorliegt. Viele Biotopflächen werden nicht landwirtschaftlich genutzt (z.B. Auen, Gewässer), liegen in Sonderzonen oder werden von nicht-bäuerlichen Kreisen gepflegt (z.B. Schilfflächen/Flachmoore). Auf der Basis der vom CSCF1 modellierten Landwirtschaftlichen Nutzfläche wurde hergeleitet, dass die Inventarfläche, die mit der Revision der Biotopinventare neu auf der LN zu liegen kommt, rund 6'000 ha beträgt. Dies betrifft hauptsächlich Flachmoor- und Tww-Objekte. Alle anderen neuen Biotopflächen liegen im Sömmerungsgebiet oder ausserhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche.
7.2 Finanzielle Auswirkungen
Ein grosser Teil der Objekte wird schon jetzt im Sinne der Biotopverordnungen gepflegt und finanziell abgegolten. Deshalb wird die Umsetzung der erforderlichen Pflegemassnahmen wie z.B. Streuschnitt und Trockenwiesen mähen aufgrund der Inventarrevisionen nur zu geringen Mehrkosten führen.
Die jährlichen Unterhaltskosten können je nach Biotoptyp variieren:
Keine oder nur sehr geringe zusätzliche Kosten ergeben sich bei den Auen, insbe-
sondere der Erweiterung der Gletschervorfelder. Es gibt ebenfalls keine Mehrkosten bei neuen Überlagerungen von Amphibienlaichgebieten mit Flachmooren.
Die Aufwendungen für Biotopaufwertungen (Sanierung der bestehenden Schutzgebiete) sollen im Rahmen des Aktionsplans Biodiversität finanziert werden. Falls Anpassung von kantonalen Schutz- und Nutzungsplänen erforderlich sind, hat dies entsprechende Kostenfolgen.
1 Centre suisse de la cartographie de la faune, Neuchâtel