Rapporto esplicativo

Consultazione 2015/72: Revisione delle ordinanze sulla protezione dei biotopi e delle zone palustri di importanza nazionale · 11 pagine

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ist wahrscheinlich, dass diese Konflikte nicht bei allen neuen Objekten in der zur Verfügung stehenden Zeit bereinigt werden können. Als Übergangslösung bis zur endgültigen Bereinigung bietet sich ein Anhang 2 an, der die noch nicht definitiv bereinigten Objekte enthält. Dieses Vorgehen hat sich bei den Verordnungen über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (AlgV) und der TwwV bewährt.

Der neue Artikel 11a der Auenverordnung macht den Hinweis auf den neuen Anhang 2 und erinnert an die Bestimmungen zum vorsorglichen Schutz in Artikel 29 NHV und deren Wiederholung in Artikel 7 der Auenverordnung. Materiell bedeuten diese Ergänzungen keine Änderung des aktuellen Rechts, weil die Bestimmungen des Artikels 29 NHV unabhängig von der Existenz eines in den Biotopschutzverordnungen erfolgenden Verweises auf alle Objekte anwendbar sind, denen aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse und Unterlagen nationale Bedeutung zukommt. Die neuen Artikel 11a und 7 Absatz 2 sowie der Anhang 2 bringen aber eine bessere Transparenz betreffend den Status der national bedeutenden Objekte, die für das Inventar qualifiziert sind, aber noch nicht definitiv bereinigt werden konnten.

7 Auswirkungen der Revisionen

7.1 Auswirkung auf die Gesamtfläche der Biotopinventare

Die Gesamtfläche der Biotope von nationaler Bedeutung von 80'860 ha (1.96% der Landesfläche) nimmt mit der Revision um 22'466 ha zu (2.50% der Landesfläche). Eine genaue Analyse dieser Flächenveränderung ist angesichts der zulässigen Überlagerungen von Bundesinventaren und der Umwandlung von bestehenden kantonalen in nationale Objekte komplex. Die vorliegenden Erläuterungen begnügen sich daher mit den wichtigsten Elementen und Begründungen.

 Neue Objekte: Insgesamt machen die neuen Objekte eine Fläche von rund

10'338 ha aus (ohne Überlagerungen mit bestehenden Objekten aus anderen Biotopinventaren, z.B. Amphibienlaichgebiet und Flachmoore). Der grösste Anteil mit rund 3'102 ha betrifft die bisher zurückgestellten Auen von nationaler Bedeutung, gefolgt von den TWW von rund 3'003 ha. Die neu vorgeschlagenen 78 Amphibienlaichgebiete decken eine Fläche von rund 2‘680 ha ab. Die Flächenzunahme bei Flachmooren und Hochmooren fällt dagegen kaum mehr ins Gewicht.

 Perimeteränderungen bestehender Objekte

Ein bedeutender Zuwachs an Fläche ist auf die Erweiterung der alpinen Auen (Gletschervorfelder) zurückzuführen. Durch den Rückzug der Gletscher sind eisfreie Gebiete mit einer Gesamtfläche von rund 3‘000 ha entstanden, die neu im Bundesinventar der Auen verzeichnet sind.