Rapporto esplicativo

Consultazione 2015/72: Revisione delle ordinanze sulla protezione dei biotopi e delle zone palustri di importanza nazionale · 11 pagine

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2010. Die letzten Teilrevisionen betrafen lediglich wenige Tww-Objekte im Zusammenhang mit Bauzonen (BR-Beschluss von Ende 2012) sowie die Moorlandschaft 106 „Wetzikon/Hinwil“ (BR-Beschluss vom 28. Januar 2015).

2 Anlass für die aktuellen Revisionen

Eine wesentliche Absicht ist, den Kantonen für den Vollzug auf der Ebene der Bundesverordnungen aktuelle und präzise Grundlagen zur Verfügung zu stellen, die sich ihrerseits auf die Datengrundlagen der Kantone abstützen. Denn die Kantone haben im Rahmen des Vollzugs der Bundesinventare die Perimeter der Bundesobjekte parzellenscharf präzisiert und verbindlich festgelegt. Zudem haben die Kantone auch Gebiete erfasst und bereits kantonal geschützt, die zwar das Potential als Biotope von nationaler Bedeutung haben, die aber in den Bundesinventaren nicht aufgeführt sind. Diese von den Kantonen gemeldeten Biotope wurden nach den einschlägigen Bewertungsrichtlinien des Bundes beurteilt und bei Erfüllung der Kriterien in die Revision aufgenommen. Die bedeutendsten Grundlagen für die vorliegenden Revisionen stellen denn auch die von den Kantonen gelieferten Daten dar.

Durch die Präzisierung der Bundesinventare wird die Rechtssicherheit für den Vollzug erhöht, weil Differenzen eliminiert werden können. Dies wird auch dazu beitragen, die Kontrolle in verschiedenen Bereichen zu verbessern, um etwa Doppelspurigkeiten bei den Beitragszahlungen zu erkennen.

Bei den Auengebieten besteht nach den Revisionen von 2001 und 2003 ein Nachholbedarf bezüglich Inventarergänzung, da damals viele potentielle Objekte nicht aufgenommen werden konnten. Zudem führt insbesondere der rasche Gletscherrückzug bei den Gletschervorfeldern zu einem Bedarf nach Anpassung der Auenverordnung inkl. Inventar.

Die Inkraftsetzung der revidierten Verordnungen ist auf Anfang 2016 vorgesehen.