Rapporto esplicativo

Consultazione 2015/72: Revisione delle ordinanze sulla protezione dei biotopi e delle zone palustri di importanza nazionale · 11 pagine

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Beginn weg involviert. Vom 17. Juni bis 28. Juli 2014 und vom 25. März bis 8. Mai 2015 erfolgte die erste Ämterkonsultation in zwei Etappen.

Die Revision umfasst effektiv 3'233 Objekte. Sie verteilen sich auf die in Kapitel 3 beschriebenen Kategorien. Weil Objekte zu mehreren Kategorien gehören können (abgesehen von den neuen und den entlassenen), ergibt die Summe aus den nachfolgend aufgeführten Zahlen eine nur vermeintlich höhere Zahl von Objekten.

 Neue Objekte: 1'295 Objekte, davon 16 Objekte der seltenen, europäisch gefähr-

deten Pflanzengesellschaft „alpine Schwemmufergesellschaft: Caricion bicoloriatrofuscae.

 Perimeteränderungen bestehender Objekte: 1'860 Objekte. Der überwiegende Teil

der Änderungen entspricht grundsätzlich Nachführungen und Anpassungen von Perimetern aufgrund von vorangegangenen kantonalen Detailabgrenzungen und Festlegungen, die in aller Regel schon im Rahmen von planungsrechtlichen Verfahren definiert wurden. Die Kantone erhalten diese Perimeteränderungen zur Nachprüfung.

 Wechsel von einem Anhang in einen anderen Anhang derselben Verordnung:

163 Objekte. Aufnahme von noch nicht bereinigten Objekten und Überführung von 35 Wanderobjekten in ortsfeste Objekte; sowie Überführung von einem ortfestem Objekt in ein Wanderobjekt.

 Entlassungen: Von 35 Objekten sind 12 nicht wiederherstellbar degradiert (6 aus

Anhang nicht bereinigte Objekte), 4 werden durch eine Alternativfläche ersetzt und 19 entfallen wegen Objektzusammenlegungen.

 Administrative Änderungen: 74 Objekte, überwiegend aktualisierte Artenlisten bei

den Amphibienlaichgebieten.

5 Gegenstand und Adressaten der Anhörung

Alle sechs Verordnungstexte sind Gegenstand der Anhörung, wobei einzig die Auenverordnung von substanziellen inhaltlichen Änderungen betroffen ist. Im Weiteren sind es die neuen und entfallenden Objekte, die Gegenstand der Anhörung sind und auf der Internetseite des BAFU zur Verfügung stehen. Eingeladen sind Kantone, Verbände und Organisationen gemäss Adressliste. Grundsätzlich kann jede in der Schweiz lebende Person eine Eingabe einreichen.