Rapporto esplicativo

Consultazione 2015/72: Revisione delle ordinanze sulla protezione dei biotopi e delle zone palustri di importanza nazionale · 11 pagine

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Anpassung des Bundesperimeters an die kantonale Detailkartierung erfolgt allerdings nur dann, wenn der Kanton für die Definition und Abgrenzung der Objekte dieselben Kriterien wie der Bund anwendet und keine Verkleinerungen vorkommen, namentlich bei den Mooren. Ausnahmen sind bei nachgewiesenen Ungenauigkeiten oder Fehlern bei der letzten Erhebung möglich.

Einen Spezialfall stellen die zu den Auen gehörenden Gletschervorfelder dar, die wegen der abschmelzenden Gletscher grösser werden. Hier wurden die Perimeter an den aktuellen Stand angepasst.

Administrative Änderungen:

Meistens geht es um eine Aktualisierung der Artenlisten, die im Inventar der Amphibienlaichgebiete Teil des Objektblattes sind. Ebenso zählen Namensänderungen des Objektes dazu. Bis zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung wird eine Aktualisierung der Gemeindenamen, resp. der Zugehörigkeit zu den Gemeinden stattfinden.

Entlassungen:

Es handelt sich

 am häufigsten um hinfällig gewordene Objektnummern, weil diese mit einem Nachbarobjekt verbunden wurden (administrative Streichungen);

 um Objekte, die völlig entwertet sind und für die eine Ersatzfläche in der Nähe gefunden wurde: Amphibienlaichgebiete vor allem in Kiesgruben, wo die Zielarten nicht mehr vorkommen;

 um nicht bereinigte Amphibienlaichgebiete (Anhang 4 AlgV), deren Populationsgrösse bei der vorsorglichen Aufnahme ins Bundesinventar überschätzt wurde;

 um Grenzfälle, die sich bei genauerer Kartierung als zu klein erwiesen.

4 Ablauf der Revisionen

Die kantonalen Fachstellen waren von Beginn an in den Revisionsprozess miteinbezogen. Sie haben umfangreiche Informationen und Daten über Schutzgebiete sowie Anträge um Aufnahme von Objekten geliefert, die auf kantonaler Stufe bereits implementiert sind. Der Bund hat diese Grenzen und Flächen wo immer sie auch den Kriterien der Bundesvorgaben entsprachen in der Revision berücksichtigt. Im Jahre 2013 wurden zudem alle Kantone etappenweise mit einer fachlichen Vorvernehmlassung bedient, der auch eine Bereinigung angeschlossen war. Ebenso waren diverse Bundesstellen von