Rapporto sui risultati

Consultazione 2017/5: Controprogetto diretto all'iniziativa popolare «Fuori dal vicolo cieco! Rinunciamo alla reintroduzione di contingenti d'immigrazione» · 16 pagine

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cpv. 2: per limitare l’immigrazione, la Confederazione definisce le condizioni d’accesso al mercato del lavoro e del rilascio di permessi di soggiorno. In tale contesto può prevedere contingenti annuali. Se del caso, i criteri determinanti sono in particolare la domanda di un datore di lavoro, la capacità d’integrazione e un reddito sufficiente e autonomo.

cpv. 3: la Confederazione adotta misure volte a sfruttare il potenziale di manodopera residente in Svizzera e a proteggere i lavoratori dal dumping salariale e delle condizioni di lavoro.

5. Proposta ASPE:

Art. 121a Steuerung der Zuwanderung

1Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2Der Bundesrat legt Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitsmarktpotenzials fest.

3Er trifft Massnahmen gegen Missbräuche.

4Bei der Steuerung der Zuwanderung werden völkerrechtliche Verträge berücksichtigt, die von grosser Tragweite für die Stellung der Schweiz in Europa sind.

6. Proposta NUMES:

Art. 121a Steuerung der Zuwanderung

1Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

3Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger können einbezogen werden sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

4Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen. Vorbehalten bleiben die Völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz und die Weiterentwicklung der Europäischen Integration.

5Das Gesetz regelt die Einzelheiten. Der Gesetzgeber kann zur Steuerung der Zuwanderung auch andere Massnahmen ergreifen, die den Zuwanderungsdruck reduzieren, namentlich Massnahmen zur verstärkten Mobilisierung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Die Kantone und Sozialpartner sind vorgängig anzuhören.

7. Proposta NUMES-BS:

Art. 121a Steuerung der Zuwanderung

1Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.