16.2 Leistungskatalog mit Steuersätzen

MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche

Geltend · Stand ab 26. Mai 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 16.2 · Deutsch

Das nachfolgende Stichwortverzeichnis dient dazu, den anwendbaren Steuersatz (N = Normalsatz; R = reduzierter Steuersatz) für verschiedene Leistungen zu bestimmen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob die Lieferungen von Erzeugnissen der Urproduktion im Rahmen der obligatorischen Steuerpflicht zu versteuern sind oder ob darüber freiwillig abgerechnet wird.

Darin

  1. 16.2.1 Lieferung von beweglichen Gegenständen
  2. 16.2.2 Bodenbearbeitung und andere Leistungen für fremde Rechnung