16.1 Steuersätze

MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche

Geltend · Stand ab 3. Februar 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 16.1 · Deutsch

(Art. 25 MWSTG)
 
Eingangs- wie auch Ausgangsleistungen im Bereich der Landwirtschaft und der nahe stehenden Bereiche unterliegen zu einem grossen Teil dem reduzierten Steuersatz. Der Anhang enthält deshalb branchenspezifische Ergänzungen zu den Ausführungen über die anwendbaren Steuersätze in der MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze, was den steuerpflichtigen Personen die Bestimmung des anwendbaren Steuersatzes erleichtern soll.

Darin

  1. 16.1.1 Arbeiten an unbeweglichen Gegenständen (Bodenbearbeitung)
  2. 16.1.2 Arbeiten an beweglichen Gegenständen
  3. 16.1.3 Verpackungsarbeiten
  4. 16.1.4 Vermietung
  5. 16.1.5 Transportleistungen