16.2.1 Lieferung von beweglichen Gegenständen

MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche

Geltend · Stand ab 1. Dezember 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 16.2.1 · Deutsch

Art der Lieferung

Steuersatz

Bemerkungen

Abdeckmaterial

R

pflanzliches Abdeckmaterial wie Grünabfälle (Häckselgut), Holzschnitzel, Baumrinde usw., als Abdeckmaterialien (Mulch) eingesetzt

N

künstliches Abdeckmaterial (z. B. Plastikfolien)

Beeren

R

Bienen (Volk)

N

Bienenhonig

R

Bindematerial

N

Blumen

R

natürliche Schnittblumen (auch Trockenblumen) und Zweige

N

anderweitig behandelt als zum üblichen Schutz vor Pilz- und Insektenbefall (z. B. gefärbte Blätter) und künstliche Blumen (auch kapillargefärbte Schnittblumen)

Brennholz

N

Christbäume

R

N

anderweitig behandelt als zum üblichen Schutz vor Pilz- und Insektenbefall (z. B. weiss gespritzte Zweige)

Düngstoffe

R

natürliche und künstliche Nährstoffe, die auf den Boden oder die Pflanzen zur Verbesserung der Erträge einwirken. Dazu gehören auch Blumen- und Pflanzenerde mit Düngstoffzusätzen, Bakterienkulturen, Kompostierungsmittel, Wuchspräparate, Frischhaltemittel und Nährstoffe für Schnittblumen

Embryonen

R

für Vieh bestimmte

N

andere

Erde

R

mit Düngezusatz

N

ohne Düngezusatz

Fische

R

Speisefische

N

Zierfische

Frostschutzmatten

N

siehe auch Abdeckmaterial

Futtermittel

R

Produkte, die dem Tier verfüttert werden, sind immer zum reduzierten Steuersatz steuerbar, und zwar gleichgültig, ob es sich um Nähr- oder Heilmittel handelt

Futterzusatzmittel

R

Früchte

R

Geflügel

R

d. h. Hühner, Enten, Gänse, Trut- und Perlhühner

Gemüse

R

Getreide

R

Weizen, Korn, Roggen, Mais, Gerste usw.

Gewürzkräuter

R

Hanf und Hanfprodukte

R

als ganze Pflanze geliefert (lebend, frisch, geschnitten oder getrocknet)

R

als Medikament nach den Bestimmungen der MWSTV (→ MWST-Branchen-Info Gesundheitswesen)

R

als zugelassenes Lebensmittel im Sinne der Lebensmittelgesetzgebung (Getränke dürfen indessen nicht mehr als 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten)

N

alle übrigen Hanfprodukte und verarbeitete Pflanzen (z. B. zu Kissen)

Hopfen

R

Humus

N

ohne Düngezusatz

Jauche

R

als Düngemittel

Kaninchen

R

für die Ernährung bestimmt

Keimhemmungsmittel

R

siehe Pflanzenschutzmittel

Kies

N

Klärschlamm

R

als Düngemittel

Kompost

R

Kompostierungsmittel

R

Lockstoffe für den Borkenkäfer zum Schutz von stehenden Bäumen oder liegendem Holz

R

siehe Pflanzenschutzmittel

Malz, -extrakt

R

Mäusegift

N

Mittel zur Vertilgung von Mäusen und Ratten in Haus und Hof (siehe auch Pflanzenschutzmittel)

Mist

R

als Düngemittel

N

als Rohmaterial für die Energieerzeugung (z. B. für die Beschickung einer Biogasanlage)

Mulch

R

siehe Abdeckmaterial

Nutzholz

N

Obst

R

Pflanzen

R

auch frisch geschnittene und getrocknete (auch zum Schutz oder zur Frischehaltung paraffiniert)

N

anderweitig behandelt als zum üblichen Schutz vor Pilz- und Insektenbefall

Pflanzenschutzmittel

R

→ MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze

Pflanzgut

R

Pilze

R

als zugelassenes Lebensmittel im Sinne der Lebensmittelgesetzgebung

N

übrige Pilze (z. B. Rauschpilze)

Pony (Kleinpferd)

R

Rasenziegel

R

Reiswellen (Büscheli / Wedele)

N

Saatgut

R

Samen von Tieren (auch von Vieh)

N

Sämereien

R

Setzknollen und -zwiebeln

R

Stecklinge

R

Streumittel

R

soweit sie für die Tierhaltung verwendet werden (z. B. Stroh, Sägemehl, Holzschnitzel und Torfmull für Stallungen, Katzenstreu oder Vogelsand)

Stützmaterial

N

Substrat für die Champignonzucht

R

Tabakblätter

N

Torf

R

das blosse Gewinnen von Torf für Dritte unterliegt dem Normalsatz

Torfersatzprodukte

R

pflanzliche

Unkrautvertilgungsmittel

R

siehe Pflanzenschutzmittel

Vieh

R

Pferde, Esel, Maultiere, Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine

Vorratsschutzmittel

R

siehe Pflanzenschutzmittel

Wasser

R

Wasser in Leitungen und Trinkwasser für Mensch und Tier

Weinkelterungsmittel (Chemikalien)

N

Wild

R

für die Ernährung bestimmt

Praxisänderung aufgrund der am 1. Dezember 2025 in Kraft getretenen Änderung der PSMV, anwendbar ab 01.12.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung [Abbildung: im Original] zusätzliche Informationen zu dieser Ziffer).