9.3 Vorsteuerkorrektur

MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche

Geltend · Stand ab 28. Januar 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 9.3 · Deutsch

Die Vorsteuerkorrektur soll verhindern, dass steuerpflichtige Personen, die Leistungen von Dritten nicht für einen zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Zweck verwenden, gegenüber nicht steuerpflichtigen Personen steuerlich bessergestellt werden.

[Abbildung: im Original]

Nähere Einzelheiten dazu können den MWST-Infos Nutzungsänderungen, Vorsteuerabzug sowie Privatanteile entnommen werden.

[Abbildung: im Original]

Für die Inhaber von Einzelfirmen in der Land- und Forstwirtschaft sind folgende abweichende Regelungen zu beachten:

  • Für die Entnahme von im eigenen Betrieb gewonnenen Erzeugnissen für den Bedarf der Betriebsleiterfamilie (Naturalbezüge gemäss Merkblatt NL 1/2007 der ESTV) ist keine Vorsteuerkorrektur vorzunehmen.

  • Der Privatanteil an den Kosten für Heizung, Beleuchtung, Reinigung und moderne Kommunikationsmittel richtet sich nach den Ansätzen im Merkblatt NL 1/2007.