9.3 Vorsteuerkorrektur
MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche
Geltend · Stand ab 28. Januar 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 9.3 · Deutsch
Die Vorsteuerkorrektur soll verhindern, dass steuerpflichtige Personen, die Leistungen von Dritten nicht für einen zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Zweck verwenden, gegenüber nicht steuerpflichtigen Personen steuerlich bessergestellt werden.
[Abbildung: im Original] | Nähere Einzelheiten dazu können den MWST-Infos Nutzungsänderungen, Vorsteuerabzug sowie Privatanteile entnommen werden. |
[Abbildung: im Original] | Für die Inhaber von Einzelfirmen in der Land- und Forstwirtschaft sind folgende abweichende Regelungen zu beachten:
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