2.3.3 Befördern von Gegenständen im Ausland und unter Zollüberwachung
MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 2.3.3 · Deutsch
Beförderungsleistungen und Nebentätigkeiten des Logistikgewerbes wie Beladen, Entladen, Umschlagen, Abfertigen oder Zwischenlagern, bei denen der Ort der Dienstleistung nach Artikel 8 Absatz 1 MWSTG im Inland liegt, die Dienstleistung selbst aber ausschliesslich im Ausland ausgeführt wird, oder die im Zusammenhang mit Gegenständen unter Zollüberwachung erbracht werden, sind von der Inlandsteuer befreit (Art. 23 Abs. 2 Ziff. 7 MWSTG). Gegenstände stehen in folgenden Fällen unter Zollüberwachung: Transitverfahren, Zolllagerverfahren, Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung, Zollverfahren der aktiven Veredelung und Zollfreilager.
Beispiel 1
Die Fabrik AG mit Sitz in Olten gibt der Transport AG in Brugg den Auftrag, Maschinenteile von Dortmund (DE) nach Amsterdam (NL) zu befördern. Die Beförderungsleistung im Auftrag der Fabrik AG ist bei der Transport AG aufgrund von Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 7 Buchstabe a MWSTG von der Steuer befreit. Die Transport AG muss diese Dienstleistung in der MWST-Abrechnung unter den Ziffern 200 und 220 deklarieren.
Beispiel 2
Ein ausländischer Versender gibt einem inländischen Spediteur den Auftrag, einen Gegenstand bei ihm in Milano (IT) abzuholen und im Inland zu lagern. Der Gegenstand wird von der Zollgrenze im Transitverfahren nach Bern verbracht und dort im Zolllager des Spediteurs eingelagert. Nach 2 Monaten wird der Gegenstand im Auftrag des ausländischen Versenders (Lieferanten) zum Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung angemeldet und nach Sion befördert, wo er dem Kunden des Versenders ausgehändigt wird.
Die vom inländischen Spediteur erbrachten Transportdienstleistungen (Transport Milano [IT] - Bern, Transport Bern - Sion), die Lagerung sowie die Zollanmeldung zum Transitverfahren und zur vorübergehenden Verwendung sind bei diesem von der Inland- beziehungsweise Bezugsteuer befreit.
Änderung des MWSTG per 01.01.2018.