2.3.6 Deklaration in der MWST-Abrechnung

MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen

Geltend · Stand ab 3. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 2.3.6 · Deutsch

Ziffer 220:

Von der Steuer befreite Leistungen (u.a. Exporte; Art. 23 Abs. 2 MWSTG), von der Steuer befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107 Abs. 1 Bst. a MWSTG)

Unter dieser Ziffer sind sämtliche Entgelte für von der Steuer befreite Leistungen aufzuführen. Somit werden unter Ziffer 220 der MWST-Abrechnung grenzüberschreitende Beförderungsleistungen und/oder Beförderungsleistungen über Strecken im Ausland deklariert, wenn sie einem Empfänger im Inland erbracht werden.

Ziffer 221:

Leistungen im Ausland

Unter dieser Ziffer sind sämtliche Entgelte für Lieferungen und Dienstleistungen aufzuführen, bei denen der Ort der Leistung im Ausland liegt. Somit werden unter Ziffer 221 der MWST-Abrechnung Beförderungsleistungen an Empfänger im Ausland deklariert.