2.3.6 Deklaration in der MWST-Abrechnung
MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen
Geltend · Stand ab 3. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 2.3.6 · Deutsch
Ziffer 220: | Von der Steuer befreite Leistungen (u.a. Exporte; Art. 23 Abs. 2 MWSTG), von der Steuer befreite Leistungen an begünstigte Einrichtungen und Personen (Art. 107 Abs. 1 Bst. a MWSTG) |
Unter dieser Ziffer sind sämtliche Entgelte für von der Steuer befreite Leistungen aufzuführen. Somit werden unter Ziffer 220 der MWST-Abrechnung grenzüberschreitende Beförderungsleistungen und/oder Beförderungsleistungen über Strecken im Ausland deklariert, wenn sie einem Empfänger im Inland erbracht werden.
Ziffer 221: | Leistungen im Ausland |
Unter dieser Ziffer sind sämtliche Entgelte für Lieferungen und Dienstleistungen aufzuführen, bei denen der Ort der Leistung im Ausland liegt. Somit werden unter Ziffer 221 der MWST-Abrechnung Beförderungsleistungen an Empfänger im Ausland deklariert.