13.1 Einleitung

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 29. September 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 13.1 · Deutsch

Die folgenden Ziffern sind der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Flugzeughaltestrukturen gewidmet und hier insbesondere derjenigen Struktur, bei welcher eine juristische Person (Eigentümergesellschaft) das Luftfahrzeug auf Rechnung des Allein- oder Mehrheitsaktionärs (natürliche oder eine andere juristische Person) hält. Diese Eigentümergesellschaften werden i. d. R. einzig zum Zweck des Haltens von Luftfahrzeugen gegründet. Diese Rolle kann indessen auch von Gesellschaften übernommen werden, welche anderweitige Aktivitäten entfalten.

Eigentümergesellschaften übernehmen den Betrieb des Luftfahrzeugs selbst oder übertragen diesen an ein Luftfahrtunternehmen, wobei der Einsatz des Luftfahrzeugs für den Aktionär oder die ihm nahestehenden Personen Teil dieses Betriebs ist. Denkbar ist hier eine Vielzahl von möglichen Konstellationen und Verträgen. Die nachstehenden Hinweise dienen der Klärung der häufigsten in der Praxis anzutreffenden Fälle. Für besondere Regelungen zwischen den beiden Parteien haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, sich mit der ESTV zur Festlegung der mehrwertsteuerlichen Behandlung in Verbindung zu setzen.