13.2 Mehrwertsteuerliche Behandlung der Leistungen

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 29. September 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 13.2 · Deutsch

Für die mehrwertsteuerliche Beurteilung der erbrachten Leistungen sind drei verschiedene Beziehungen zu untersuchen:

  • Das Verhältnis zwischen der Eigentümergesellschaft und dem Luftfahrtunternehmen (→ Ziff. 13.2.1).

  • Das Verhältnis zwischen der Eigentümergesellschaft und dem wirtschaftlichen Eigentümer sowie diesem eng verbundenen und nahestehenden Personen (→ Ziff. 13.2.2).

  • Das mögliche Verhältnis zwischen dem Luftfahrtunternehmen und dem wirtschaftlichen Eigentümer sowie diesem eng verbundenen und nahestehenden Personen (→ Ziff. 13.2.3).

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).

Darin

  1. 13.2.1 Leistungen zwischen Eigentümergesellschaft und Luftfahrtunternehmen
  2. 13.2.2 Leistungen zwischen Eigentümergesellschaft und dem wirtschaftlich Berechtigten oder ihm eng verbundenen und nahestehenden Personen
  3. 13.2.3 Alternative: Das Luftfahrtunternehmen fakturiert die Beförderungsleistungen im eigenen Namen an den wirtschaftlichen Eigentümer oder diesem eng verbundenen und nahestehenden Personen