13.2 Mehrwertsteuerliche Behandlung der Leistungen
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 29. September 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 13.2 · Deutsch
Für die mehrwertsteuerliche Beurteilung der erbrachten Leistungen sind drei verschiedene Beziehungen zu untersuchen:
Das Verhältnis zwischen der Eigentümergesellschaft und dem Luftfahrtunternehmen (→ Ziff. 13.2.1).
Das Verhältnis zwischen der Eigentümergesellschaft und dem wirtschaftlichen Eigentümer sowie diesem eng verbundenen und nahestehenden Personen (→ Ziff. 13.2.2).
Das mögliche Verhältnis zwischen dem Luftfahrtunternehmen und dem wirtschaftlichen Eigentümer sowie diesem eng verbundenen und nahestehenden Personen (→ Ziff. 13.2.3).
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).
Darin
- 13.2.1 Leistungen zwischen Eigentümergesellschaft und Luftfahrtunternehmen
- 13.2.2 Leistungen zwischen Eigentümergesellschaft und dem wirtschaftlich Berechtigten oder ihm eng verbundenen und nahestehenden Personen
- 13.2.3 Alternative: Das Luftfahrtunternehmen fakturiert die Beförderungsleistungen im eigenen Namen an den wirtschaftlichen Eigentümer oder diesem eng verbundenen und nahestehenden Personen