2.2.3.1 Steuerbare Personenbeförderung im Inland

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 2.2.3.1 · Deutsch

Beförderungen, die ausschliesslich im Inland erfolgen, unterliegen der Steuer zum Normalsatz.

Beispiele
Als solche reinen Inlandflüge gelten beispielsweise die folgenden Strecken:
Zürich - Samedan
Lugano - Basel
Genf - Zürich

Ebenso unterliegen Inlandstrecken im internationalen Luftverkehr der Steuer zum Normalsatz, wenn der Flug im Inland nicht bloss durch eine technische Zwischenlandung oder zum Umsteigen auf einen Anschlussflug unterbrochen wird.