2.2.3.1 Steuerbare Personenbeförderung im Inland
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 2.2.3.1 · Deutsch
Beförderungen, die ausschliesslich im Inland erfolgen, unterliegen der Steuer zum Normalsatz.
Beispiele
Als solche reinen Inlandflüge gelten beispielsweise die folgenden Strecken:
Zürich - Samedan
Lugano - Basel
Genf - Zürich
Ebenso unterliegen Inlandstrecken im internationalen Luftverkehr der Steuer zum Normalsatz, wenn der Flug im Inland nicht bloss durch eine technische Zwischenlandung oder zum Umsteigen auf einen Anschlussflug unterbrochen wird.