13.12 Weiterbelastung von Kosten im Zusammenhang mit Gemeinschaftsprojekten
MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
Geltend · Stand ab 1. Juni 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 13.12 · Deutsch
Bei Gemeinschaftsprojekten, beispielsweise einer überregionalen Werbekampagne, übernimmt ein Einzelner die Federführung für das Projekt. Er begleicht sämtliche Rechnungen und belastet die Aufwendungen anteilsmässig den übrigen am Projekt Beteiligten weiter. Die Weiterbelastung von solchen Aufwendungen ist zum Normalsatz steuerbar.