13.11 Entgelt aus Lieferungen von Gegenständen (Karten, Souvenirs usw.)
MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
Geltend · Stand ab 1. Juni 2014
ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 13.11 · Deutsch
Der Verkauf von Gegenständen (z.B. Karten, Souvenirs, DVD, Bücher oder Stadtpläne) im Inland unterliegt der MWST
- zum reduzierten Steuersatz, wenn es sich um Bücher im Sinne des MWSTG handelt (Art. 50 ff. MWSTV);
- zum Normalsatz in den übrigen Fällen.
Der Verkauf von Gegenständen im Ausland oder ins Ausland unterliegt nicht der Steuer respektive ist von der Steuer befreit (in beiden Fällen mit Anspruch auf Vorsteuerabzug), sofern die Auslandlieferung beziehungsweise die Ausfuhr der Gegenstände belegt ist.