3.2.5.4.2 Lieferungen oder andere Dienstleistungen

MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen

Geltend · Stand ab 23. Juni 2020

ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 3.2.5.4.2 · Deutsch

Das Bereitstellen von Texten oder Informationen in gedruckter Form gilt als Lieferung. Dasselbe gilt für elektronische Bücher und Zeitschriften, die auf einem physischen Datenträger (USB-Stick, CD-ROM usw.) bereitgestellt werden.

Individuelle oder spezifisch an die Wünsche des Kunden angepasste Informationen, beispielsweise in Beantwortung einer offenen Frage, die er gestellt hat, oder die Möglichkeit für den Kunden, individualisierte Leistungen zu erhalten (Beratungen, Erklärungen, Antworten auf Fragen usw.), gelten nicht als elektronische Dienstleistungen, wenn die Leistung durch einen Menschen und nicht automatisiert erbracht wird (→ Ziff. 3.2.2.2.2).