3.2.5.7.1 Elektronische Dienstleistungen

MWST-Branchen-Info 13 · Telekommunikation und elektronische Dienstleistungen

Geltend · Stand ab 23. Juni 2020

ESTV · MWST-Branchen-Info 13 · Ziff. 3.2.5.7.1 · Deutsch

Support- oder personalisierte Dienste, die dem Kunden über ein Informatikprogramm angeboten werden, das ein Gespräch mit einem Menschen simuliert (künstliche Intelligenz, virtueller Assistent, Chatbot usw.) sind als elektronische Dienstleistung zu qualifizieren. Der Dienst ist zwar individuell angepasst, doch die menschliche Beteiligung bleibt minimal.

Dasselbe gilt für Dienste, die der Leistungserbringer als personalisiert anpreist, die jedoch in Tat und Wahrheit über einen Algorithmus, also automatisch erbracht werden.

Beispiele
Benachrichtigungen oder Auskünfte, die dem Kunden auf der Grundlage einer geografischen Standortbestimmung automatisch übermittelt werden; (Geburts-)Horoskope, die auf der Basis von Geburtsdatum und -ort des Kunden von einem Programm generiert werden; Reservations- und Bestelldienste, die von Programmen bereitgestellt werden usw.