1.3.1 Leistungen im Bereich der Bildung

MWST-Branchen-Info 18 · Rechtsanwälte und Notare

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 18 · Ziff. 1.3.1 · Deutsch

Leistungen, die unter Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 11 MWSTG aufgeführt sind, wie beispielsweise im Bereich des Unterrichts, der Ausbildung, der Weiterbildung, Kurse, Vorträge und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder bildender Art sowie die selbstständige Referententätigkeit sind von der Steuer ausgenommen und nicht zu versteuern.

Auf den Aufwendungen (z. B. Material-, Dienstleistungs- und Sachaufwand sowie Investitionen), die für die Erzielung solcher von der Steuer ausgenommenen Leistungen anfallen, besteht kein Anspruch auf Vorsteuerabzug (Art. 29 Abs. 1 MWSTG; → Ziff. 4.1).

[Abbildung: im Original]

Die MWST-Info Ort der Leistungserbringung und die MWST-Branchen-Info Bildung enthalten Informationen zur Bestimmung des Ortes der Leistung im Bildungsbereich.

Praxispräzisierung und redaktionelle Anpassung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Art. 8  und 21 Abs. 2 Ziff. 11 Bst. a MWSTG) (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).