F.1.1.1 Vorsteuerabzug i. Z. m. nicht steuerpflichtigen DS des gleichen Gemeinwesens

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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Auf Anlagen (Maschinen, Geräte, EDV-Anlagen, Mobiliar usw.), die durch nicht steuerpflichtige DS angeschafft werden, ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn die Anlagen teilweise durch steuerpflichtige DS eingesetzt werden.