F.1.1.2 Vorsteuerabzug auf Bauwerken, wenn mehrere DS des gleichen Gemeinwesens betroffen sind

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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Werden die Aufwendungen (z. B. im Rahmen einer Strassensanierung, bei welcher gleichzeitig Wasser- und Abwasserleitungen verlegt werden) den tatsächlichen Kosten entsprechend (Kostenaufteilung erfolgt durch das zuständige Ingenieurbüro oder das Bauamt) auf die einzelnen betroffenen DS (Strassen [Strassenbau] / Wasserversorgung [Wasserleitungen] / Abwasserbeseitigung [Abwasserleitung]) aufgeteilt, dürfen die steuerpflichtigen DS im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit anteilsmässig den Vorsteuerabzug vornehmen. Die diesen DS zugeordneten effektiven Kosten müssen in der IR bzw. ER der einzelnen DS verbucht werden.