F.3.2 Vorsteuerkorrektur aufgrund objektbezogener Einnahmen im nicht unternehmerischen Bereich

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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Können Einnahmen aus hoheitlicher Tätigkeit direkt einer getätigten Investition zugeordnet werden (dies ist beispielsweise bei Erschliessungskosten der Fall), sind die auf dieser Investition angefallenen Vorsteuern in einem nächsten Schritt verhältnismässig zu korrigieren.

Die Berechnung dieser Vorsteuerkorrektur kann dabei analog der Vorsteuerkürzung bei objektbezogenen Subventionen erfolgen. Entsprechend gelten auch hier die Ausführungen betreffend mehrjährige Projekte bei der Schlüsselberechnung (→ Ziff. F.3.1).

Beispiel

Betrag in CHF

Prozent

Einnahmen aus hoheitlicher Tätigkeit (objektbezogen)

7'000.00

1.30 %

Objektkosten (inkl. MWST)

540'500.00

100.00 %

Angefallene Vorsteuern (objektbezogen)

40'500.00

100.00 %

Vorsteuerkürzung objektbezogen

526.50

1.30 %

Im Beispiel ergibt sich somit eine Vorsteuerkorrektur in der Höhe von CHF 526.50.

Die Einnahmen aus hoheitlicher Tätigkeit sind in der MWST-Abrechnung unter der Ziffer 910 und die Vorsteuerkorrektur unter der Ziffer 415 zu deklarieren.

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).