F.3.3 Vorsteuerkorrektur aufgrund von Zinseinnahmen und von Einnahmen aus dem Handel mit Wertpapieren (pauschale Vorsteuerkorrektur)
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
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Weiter ist zu prüfen, ob aufgrund der erzielten Zinseinnahmen und Einnahmen aus dem Handel mit Wertpapieren eine pauschale Vorsteuerkorrektur für den gemischt verwendeten übrigen betrieblichen Aufwand sowie den übrigen Personalaufwand vorzunehmen ist. Diese ist vorzunehmen, wenn mit solchen von der Steuer ausgenommenen Einnahmen mehr als 250'000 Franken Umsatz pro Jahr erzielt wurden.
Die Vorsteuerkorrektur für den gemischt verwendeten übrigen betrieblichen Aufwand sowie den übrigen Personalaufwand beträgt pauschal 0,02 % dieser Einnahmen (Art. 66 Bst. d MWSTV).
Beispiel
Betrag in CHF | Prozent | |
Zinsertrag und Umsatz aus dem Handel mit Wertpapieren | 300'000.00 | 100.00 % |
Vorsteuerkorrektur | 60.00 | 0.02 % |
Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 31.10.2025; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen) und
Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 20.09.2024; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).