H.2.1 Abwasserbeseitigung (inkl. Anschlussgebühren)
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Bei der Abwasserbeseitigung handelt es sich um Leistungen von Gemeinwesen auf dem Gebiet der Entsorgung, welche unternehmerisch sind und der Steuer zum Normalsatz unterliegen (Art. 14 Ziff. 15 MWSTV; → Ziff. H.1.1). Anschlussgebühren im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung teilen als Nebenleistung der Abwasserbeseitigung deren mehrwertsteuerliches Schicksal und sind somit ebenfalls zum Normalsatz steuerbar.
Die Abgeltung einer Nachbargemeinde für die Mitbenützung der Abwasseranlagen (Einkauf in das Abwassernetz eines Gemeinwesens) ist zum Normalsatz steuerbar.