H.2.4 Quellennutzungsrecht
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Beim Quellennutzungsrecht handelt sich es sich um das Recht zur Nutzung des Wassers aus einer Quelle. Die Überlassung eines ins Grundbuch aufgenommenen Quellennutzungsrechts ist von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 20 MWSTG). Ist das Nutzungsrecht nicht im Grundbuch eingetragen, so liegt eine zum Normalsatz steuerbare Dienstleistung vor.
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).