H.2.12 Gewässerschutzbewilligung
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.2.12 Gewässerschutzbewilligung · Deutsch
Das Ausstellen von Gewässerschutzbewilligungen der zuständigen kantonalen Stelle oder der Gemeinde für unterschiedliche Bauvorhaben (z. B. Bauvorhaben in Grundwasserschutzzonen, Einbau zusätzlicher Duschen oder Bau von Hochsilos) gilt als hoheitliche Tätigkeit (Art. 3 Bst. g MWSTG).