H.2.12 Gewässerschutzbewilligung

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.2.12 Gewässerschutzbewilligung · Deutsch

Das Ausstellen von Gewässerschutzbewilligungen der zuständigen kantonalen Stelle oder der Gemeinde für unterschiedliche Bauvorhaben (z. B. Bauvorhaben in Grundwasserschutzzonen, Einbau zusätzlicher Duschen oder Bau von Hochsilos) gilt als hoheitliche Tätigkeit (Art. 3 Bst. g MWSTG).