H.2.8 Belastungen der Wasserversorgung an die Feuerwehr
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Bei den einmaligen oder jährlich wiederkehrenden Lösch- und Hydrantenbeiträgen, welche die Wasserversorgung der Feuerwehr belastet, handelt es sich um zum Normalsatz steuerbare Leistungen (Bereit- und Zurverfügungstellung der Infrastruktur).
Sind die Voraussetzungen gemäss Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 28 MWSTG (→ Ziff. C.4) erfüllt, sind diese Leistungen von der Steuer ausgenommen.
Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 20.09.2024; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).