H.2.7 Hydrantenbeiträge / Löschbeiträge der Immobilienbesitzer
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Einmalig oder jährlich bei Immobilienbesitzern erhobene Löschbeiträge (auch Feuerschutzeinkaufsbeiträge) sind Gebühren für eine hoheitliche Tätigkeit (Art. 3 Bst. g MWSTG) und damit nicht zu versteuern, wenn sie für alle Immobilien erhoben werden, die im Löschschutzbereich liegen, und nicht nur bei den Liegenschaften, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind.
Dasselbe gilt auch für den Fall, dass die Hydrantenbeiträge / Löschbeiträge nur bei Liegenschaften erhoben werden, die nicht an die Wasserversorgung angeschlossen sind.
Demgegenüber sind die Hydrantenbeiträge / Löschbeiträge als Teil der Anschlussgebühren anzusehen und somit zum reduzierten Satz steuerbar (→ Ziff. H.2.3), wenn diese nur bei Liegenschaften erhoben werden, die an die Wasserversorgung angeschlossen sind.