10.5 Zum Normalsatz steuerbare Produkte
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 10.5 · Deutsch
Die Lieferung von Produkten, die nicht den Begriffsbestimmungen der Ziffer 10.2 und 10.3 entsprechen, ist zum Normalsatz steuerbar. Dabei handelt es sich namentlich um die folgenden Produkte:
Zur Medikamentenherstellung dienende Rohstoffe und Zwischenprodukte (z. B. Arzneimittel, Stoffgemische, Flüssigkeiten), sofern sie nicht verwendungsfertigen Lebensmitteln und Zusatzstoffen gemäss LMG gleichgestellt sind (→ Ziff. 10.3);
medizinische Apparate und Einrichtungen (z. B. Atemhilfsapparate, Spritzen, Präservative, Prothesen, Schwangerschafts- oder Blutzuckertests, In-vitro-Diagnostika);
für technische Zwecke bestimmte radioaktive Isotope;
menschliches Vollblut, das durch Personen geliefert wird, die nicht Inhaber der hierzu erforderlichen Bewilligung sind (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 5 MWSTG).