10.5 Zum Normalsatz steuerbare Produkte

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 10.5 · Deutsch

Die Lieferung von Produkten, die nicht den Begriffsbestimmungen der Ziffer 10.2 und 10.3 entsprechen, ist zum Normalsatz steuerbar. Dabei handelt es sich namentlich um die folgenden Produkte:

  • Zur Medikamentenherstellung dienende Rohstoffe und Zwischenprodukte (z. B. Arzneimittel, Stoffgemische, Flüssigkeiten), sofern sie nicht verwendungsfertigen Lebensmitteln und Zusatzstoffen gemäss LMG gleichgestellt sind (→ Ziff. 10.3);

  • medizinische Apparate und Einrichtungen (z. B.  Atemhilfsapparate, Spritzen, Präservative, Prothesen, Schwangerschafts- oder Blutzuckertests, In-vitro-Diagnostika);

  • für technische Zwecke bestimmte radioaktive Isotope;