10.3 Andere zum reduzierten Satz besteuerte Produkte

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 10.3 · Deutsch

Verwendungsfertige Produkte, die nicht als Medikamente im vorgenannten Sinne gelten und Lebensmitteln und Zusatzstoffen gemäss Lebensmittelgesetz (LMG) gleichgestellt sind, sind gemäss Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2 MWSTG zum reduzierten Satz steuerbar. Ausgenommen sind Tabak und Tabakerzeugnisse und Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Volumenprozenten (→ MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze).