10.6 Handel mit Medikamenten
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 10.6 · Deutsch
Die von den Apothekern und Apothekerinnen auf der Grundlage des Systems für leistungsorientierte Abgeltung (LOA) in Rechnung gestellten Leistungen, und zwar Medikamenten-Check und Bezugs-Check, gelten als Nebenleistung zur Hauptleistung (in diesem Fall der Lieferung von Medikamenten) und werden daher steuerlich gleichbehandelt.
Dasselbe gilt für verschiedene weitere Abgeltungen, wie beispielsweise jene für den Notfalldienst, die Einnahme von Medikamenten unter Aufsicht, die Compliance-Hilfe sowie die Methadonsubstitution und -pauschalen. Die Vertriebsmarge, die dazu dient, das Kapital zu verzinsen (in Prozent) und die Logistikleistungen (fix) gehören zum steuerbaren Entgelt.
Bei finanziellen Beiträgen zur Stabilisierung der Kosten (KBS) im Sinne der LOA liegt eine Entgeltsminderung vor.