10.6 Handel mit Medikamenten

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 10.6 · Deutsch

Die von den Apothekern und Apothekerinnen auf der Grundlage des Systems für leistungsorientierte Abgeltung (LOA) in Rechnung gestellten Leistungen, und zwar Medikamenten-Check und Bezugs-Check, gelten als Nebenleistung zur Hauptleistung (in diesem Fall der Lieferung von Medikamenten) und werden daher steuerlich gleichbehandelt.

Dasselbe gilt für verschiedene weitere Abgeltungen, wie beispielsweise jene für den Notfalldienst, die Einnahme von Medikamenten unter Aufsicht, die Compliance-Hilfe sowie die Methadonsubstitution und -pauschalen. Die Vertriebsmarge, die dazu dient, das Kapital zu verzinsen (in Prozent) und die Logistikleistungen (fix) gehören zum steuerbaren Entgelt.

Bei finanziellen Beiträgen zur Stabilisierung der Kosten (KBS) im Sinne der LOA liegt eine Entgeltsminderung vor.