10.7 Leistungskombinationen

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 27. August 2026

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 10.7 · Deutsch

Die Lieferung von Kombinationen von Gegenständen, die in einer Einzelverpackung – die namentlich das Medikament sowie beispielsweise ein Medizinprodukt (Löffel, Dosierer, Pipette usw.) zu seiner Anwendung enthält – erfolgt und von der Swissmedic als Medikament eingestuft oder bei dieser angemeldet sind, ist zum reduzierten Satz steuerbar.

[Abbildung: im Original]

In den anderen Fällen von Leistungskombinationen sind die Ausführungen in der MWST-Info Steuerobjekt zu beachten.