10.7 Leistungskombinationen
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 27. August 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 10.7 · Deutsch
Die Lieferung von Kombinationen von Gegenständen, die in einer Einzelverpackung – die namentlich das Medikament sowie beispielsweise ein Medizinprodukt (Löffel, Dosierer, Pipette usw.) zu seiner Anwendung enthält – erfolgt und von der Swissmedic als Medikament eingestuft oder bei dieser angemeldet sind, ist zum reduzierten Satz steuerbar.
[Abbildung: im Original] | In den anderen Fällen von Leistungskombinationen sind die Ausführungen in der MWST-Info Steuerobjekt zu beachten. |