2.7 Sonstige Berufskategorien
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.7 · Deutsch
Angehörige von Berufsgattungen wie Orthopädisten/Orthopädistinnen, Lebens- oder Gesundheitsberatern/Lebens- oder Gesundheitsberaterinnen oder Akustiker/Akustikerinnen gelten nicht als Erbringer von Heilbehandlungen und erbringen demzufolge nie von der Steuer ausgenommene Heilbehandlungen. Folglich sind sämtliche von ihnen erbrachten Behandlungen zum Normalsatz steuerbar.
Die Behandlung durch Heilpädagogen/Heilpädagoginnen von Kindern und Jugendlichen, die das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, ist jedoch von der Steuer ausgenommen. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die in den Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung fallen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 9 MWSTG).
Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 15.07.2021; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).