2.7.7.2 Ermittlung des Werts der Leistungen im Zusammenhang mit Managementdienstleistungen bzw. Lizenzen

MWST-Info 04 · Steuerobjekt

Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025

ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 2.7.7.2 · Deutsch

Werden derartige Leistungen zwischen eng verbundenen Personen (z. B. Konzerngesellschaften) erbracht, so müssen diese ebenfalls fakturiert und gegebenenfalls versteuert werden.

Sofern ein Drittvergleich nicht möglich ist, weil keine ähnlichen Leistungen an Dritte erbracht werden, muss die steuerpflichtige Person den entsprechenden Wert (Wert wie für unabhängige Dritte, d. h. Material-, Personal-, Gemeinkosten und Gewinnzuschlag) mit geeigneten Unterlagen dokumentieren (z. B. Kostenrechnung, Kalkulation oder Betriebsbuchhaltung).

Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).