2.7.7.2 Ermittlung des Werts der Leistungen im Zusammenhang mit Managementdienstleistungen bzw. Lizenzen
MWST-Info 04 · Steuerobjekt
Geltend · Stand ab 31. Oktober 2025
ESTV · MWST-Info 04 · Ziff. 2.7.7.2 · Deutsch
Werden derartige Leistungen zwischen eng verbundenen Personen (z. B. Konzerngesellschaften) erbracht, so müssen diese ebenfalls fakturiert und gegebenenfalls versteuert werden.
Sofern ein Drittvergleich nicht möglich ist, weil keine ähnlichen Leistungen an Dritte erbracht werden, muss die steuerpflichtige Person den entsprechenden Wert (Wert wie für unabhängige Dritte, d. h. Material-, Personal-, Gemeinkosten und Gewinnzuschlag) mit geeigneten Unterlagen dokumentieren (z. B. Kostenrechnung, Kalkulation oder Betriebsbuchhaltung).
Praxispräzisierung (→ MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).