1.3.2.2 Umrechnungskurs bei nachträglichen Korrekturen
MWST-Info 07 · Steuerbemessung und Steuersätze
Geltend · Stand ab 20. Oktober 2020
ESTV · MWST-Info 07 · Ziff. 1.3.2.2 · Deutsch
Bei Gutschriften oder Nachbelastungen wegen Preiskorrekturen, Warenrücksendungen usw. ist das Datum der Gutschrift oder der Nachbelastung für die Umrechnung massgebend und nicht dasjenige der ursprünglichen Rechnungsstellung.
Sind die Buchhaltungsprogramme EDV-mässig so konzipiert, dass bei Entgeltsänderungen automatisch auf die Umrechnungsbasis der ursprünglichen Rechnung zurückgegriffen wird, dürfen die Entgeltsänderungen in ausländischer Währung auch zum Monatsmittelkurs, zum Devisen-Tageskurs (Verkauf) oder zum Konzernumrechnungskurs (→ Ziff. 1.3.2.1) im Zeitpunkt der Rechnungsstellung beziehungsweise des Rechnungserhalts umgerechnet werden.