1.3.2 Entgelte in ausländischer Währung
MWST-Info 07 · Steuerbemessung und Steuersätze
Geltend · Stand ab 20. Oktober 2020
ESTV · MWST-Info 07 · Ziff. 1.3.2 · Deutsch
Die Abrechnung der MWST mit der ESTV ist in Landeswährung vorzunehmen. Der Leistungserbringer hat das Entgelt für Leistungen, die er in ausländischer Währung in Rechnung stellt, im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerforderung in Schweizer Franken umzurechnen (Art. 45 Abs. 1 MWSTV).
Ein Entgelt in ausländischer Währung liegt vor, wenn die Rechnung oder Quittung in ausländischer Währung ausgestellt ist. Nicht von Bedeutung ist, in welcher Währung die Zahlung erfolgt oder das Retourgeld ausbezahlt wird (Art. 45 Abs. 2 MWSTV).
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zur Rechnungsstellung in Landes- oder in ausländischer Währung finden Sie in der MWST-Info Buchführung und Rechnungsstellung. |
Darin