2.3.2 Ermittlung der Vorsteuerkorrektur bei partiellen (teilweisen) Nutzungsänderungen
MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen
Geltend · Stand ab 25. August 2025
ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 2.3.2 · Deutsch
Bei partiellen Nutzungsänderungen besteht für die steuerpflichtige Person das Wahlrecht zwischen der effektiven und der annäherungsweisen Ermittlung der Vorsteuerkorrektur. Die gewählte Vorgehensweise ist sowohl für bewegliche und unbewegliche Gegenstände als auch für Dienstleistungen anwendbar.
Sowohl bei der effektiven als auch bei der annäherungsweisen Ermittlung muss jährlich nur einmal geprüft werden, ob eine steuerlich relevante Nutzungsänderung vorliegt oder nicht. Dazu wird einzig der Vorjahresvergleich vorgenommen, d. h. das Nutzungsverhältnis des abgelaufenen Geschäftsjahres wird mit demjenigen des Vorjahres verglichen.
Darin
- 2.3.2.1 Effektive Ermittlung der Vorsteuerkorrektur bei partiellen (teilweisen) Nutzungsänderungen
- 2.3.2.2 Annäherungsweise Ermittlung der Vorsteuerkorrektur bei partiellen (teilweisen) Nutzungsänderungen
- 2.3.2.3 Vergleich effektive und annäherungsweise Ermittlung bei partiellen Nutzungsänderungen – Anwendung
- 2.3.2.4 Anwendungsdauer und Wechsel der gewählten Vorgehensweise